StartMain-Taunus-KreisAppell der Stadt Hochheim an E-Scooter- und Radfahrer

Appell der Stadt Hochheim an E-Scooter- und Radfahrer

Bürgermeister Dirk Westedt betont: „Der Schutz unserer Kinder hat oberste Priorität"

Mit dem Ende der Sommerferien füllt sich das Stadtbild von Hochheim wieder. Gleichzeitig weist die Stadtverwaltung auf zunehmende Verstöße im Zusammenhang mit Fahrzeugen auf Gehwegen hin. Besonders zum Schulstart soll auf die Einhaltung der Verkehrsregeln geachtet werden, damit Schulanfänger und andere Fußgänger sicher unterwegs sein können. Die Stadtpolizei soll dabei verstärkt ein Augenmerk auf die entsprechenden Bereiche richten.

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E-Scooter und Fahrräder gehören nicht auf den Gehweg

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Nutzung von E-Scootern und Fahrrädern auf Gehwegen sowie in verkehrsberuhigten Bereichen. Nach Angaben der Stadt Hochheim kam es in den vergangenen Wochen wiederholt zu brenzligen Situationen und Beinaheunfällen.

E-Scooter und klassische Fahrräder müssen vorhandene Radwege oder Radfahrstreifen nutzen. Sind diese nicht vorhanden, müssen sie auf der Fahrbahn fahren. Gehwege dürfen von Erwachsenen und Jugendlichen ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr grundsätzlich nicht mit dem Fahrrad befahren werden, sofern sie nicht ausdrücklich für den Radverkehr freigegeben sind.

Für E-Bikes und Pedelecs, die bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h beim Treten unterstützen, gelten dieselben Verkehrsregeln wie für Fahrräder.

S-Pedelecs mit einer Unterstützung bis 45 km/h und Versicherungskennzeichen gelten dagegen als Krafträder. Sie müssen auf der Straße fahren. Radwege und Gehwege dürfen mit ihnen nicht genutzt werden.

Sonderregeln für Kinder

Für Kinder gelten beim Fahrradfahren besondere Regelungen. Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen. Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen dort fahren.

Eine mindestens 16 Jahre alte Aufsichtsperson darf ein Kind dabei ebenfalls mit dem Fahrrad auf dem Gehweg begleiten. Für E-Scooter gilt diese Ausnahme nicht. Die elektrischen Kleinstfahrzeuge dürfen ohnehin erst ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden.

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Stadt Hochheim warnt vor typischen Gefahren mit E-Scootern

Die Stadt Hochheim weist außerdem auf mehrere Verhaltensweisen hin, die das Unfallrisiko mit E-Scootern erhöhen können. Dazu gehört zunächst das Fahren mit zwei Personen. E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen. Durch das zusätzliche Gewicht verändern sich unter anderem Brems- und Lenkverhalten.

Auch die Nutzung von Smartphones während der Fahrt ist verboten. Wer während der Fahrt telefoniert oder Nachrichten schreibt, kann in Gefahrensituationen deutlich langsamer reagieren.

Darüber hinaus weist die Stadt auf die geltenden Alkoholgrenzen hin. Für E-Scooter-Fahrer gelten grundsätzlich die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze.

E-Scooter erst ab 14 Jahren erlaubt

Die Stadt Hochheim richtet ihren Appell ausdrücklich auch an Eltern. E-Scooter dürfen im öffentlichen Straßenverkehr erst ab einem Alter von 14 Jahren genutzt werden. Das gilt sowohl für private als auch für geliehene E-Scooter.

Eltern sollten deshalb darauf achten, dass jüngere Kinder nicht mit entsprechenden Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sind.

Stadt empfiehlt Helm für Zweiradfahrer

Eine gesetzliche Helmpflicht besteht in Deutschland weder für Fahrräder und Pedelecs noch für E-Scooter. Die Stadt Hochheim empfiehlt dennoch ausdrücklich, beim Fahren einen Helm zu tragen.

Insbesondere bei E-Scootern wird die Sturzgefahr nach Einschätzung der Stadt häufig unterschätzt. Die kleinen Räder reagieren empfindlich auf Schlaglöcher, Bordsteine oder nasses Laub, wodurch es schnell zu Stürzen kommen kann.

Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen

Auch in verkehrsberuhigten Bereichen wie beispielsweise an der Alten Malzfabrik gelten besondere Regeln. Fahrräder und E-Scooter dürfen dort grundsätzlich genutzt werden, allerdings müssen alle Fahrzeugführer Schrittgeschwindigkeit einhalten.

Fußgänger haben Vorrang und dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Müssen Rad- oder E-Scooter-Fahrer warten, um Fußgängern den Vorrang zu ermöglichen, sind sie dazu verpflichtet.

Zum Schulstart ist besondere Rücksicht gefragt

Mit dem Beginn des neuen Schuljahres bittet die Stadt alle Verkehrsteilnehmer um besondere Aufmerksamkeit. Kinder können Geschwindigkeiten von Autos, Fahrrädern und E-Scootern häufig noch nicht zuverlässig einschätzen. Auch leise Fahrzeuge können von ihnen unter Umständen später wahrgenommen werden.

Der Hochheimer Bürgermeister Dirk Westedt betont: „Der Schutz unserer Kinder hat oberste Priorität. Wir fordern alle Autofahrer, Zweirad- und E-Scooter-Fahrer auf, sich an die Verkehrsregeln zu halten und vorausschauend zu fahren. Gegenseitige Rücksichtnahme sichert den Schulweg“.