woman 4343371 960 720 e1655975341356
woman 4343371 960 720 e1655975341356

Auf Initiative der Volt-Fraktion wird der Wiesbadener Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Sicherheit in seiner nächsten Sitzung einen Antrag bezüglich der Kleiderregelungen in den Haus- und Badeordnungen der Schwimmbäder beraten. Diesen bringt Volt gemeinsam mit den Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, SPD und Die Linke ein.


Badeordnung hin zu mehr Gleichstellung anpassen

Nach erfolgter Prüfung der Erfahrungswerte anderer Kommunen verfolgt der Antrag das Ziel, auch in Wiesbaden die Badeordnung hin zu mehr Gleichstellung anzupassen.

“Die unterschiedliche Behandlung aufgrund von äußeren Geschlechtsmerkmalen ist diskriminierend und nicht mehr zeitgemäß. Wir fordern, dass jede Person frei entscheiden darf, ob der eigene Oberkörper bedeckt werden soll oder nicht”, so Janine Vinha, Fraktionsvorsitzende und Fachsprecherin für Frauen und Gleichstellung der Volt-Fraktion.

Hier der vollständige Antrag

Antrag der Stadtverordnetenfraktionen Volt, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Die Linke zur Sitzung des Ausschusses für Frauen, Gleichstellung und Sicherheit am 28. Juni 2022

Gleichstellungsgrundsatz in Wiesbadener Frei- und Hallenbädern

Frauen haben Jahrhunderte für Gleichberechtigung gekämpft. Jede Frau muss selbst bestimmen können, wie sie sich kleidet. Diese Freiheit ist auch heute noch vielerorts eingeschränkt. Kleidervorschriften, die diskriminieren, sind grundsätzlich zu verurteilen.

Im August 2021 hatte sich eine non-binäre Person in einem Göttinger Schwimmbad geweigert, ihre Brust zu bekleiden und erhielt daraufhin ein Hausverbot. Ausgelöst durch die Diskussion in Göttingen, stehen bundesweit Bekleidungsregeln in Schwimmbädern auf dem Prüfstand.

In Göttingen wird derzeit an Wochenenden das Tragen eines Oberteils als Badebekleidung allen Besuchern der kommunalen Schwimmbäder freigestellt. Einem aktuellen Pressebericht zur Folge beobachtet Wiesbaden die Testphase mit großem Interesse. Demnach strebt die Betriebskommission der mattiaqua zu gegebener Zeit einen Austausch mit den Kollegen der Göttinger Bäderbetriebe an und plant, die getroffenen Erkenntnisse für die hiesigen Bäder im Herbst zu diskutieren.

Grundsätzlich sollte nicht nur über das Tragen eines Badeoberteils frei entschieden werden. Nach Meinung der Rechtsanwältin Leonie Thum sollten alle Brüste nach dem Gesetz her gleich sein. Die unterschiedliche Behandlung aufgrund sekundärer Geschlechtsmerkmale stellt eine Diskriminierung dar. Möchten hingegen Körperteile bedeckt werden, dann muss auch dies frei entschieden werden dürfen und das Tragen eines Burkinis gestattet sein. In der Wiesbadener Haus- und Badeordnung ist dieses Recht für verschiedene Bäder geregelt und das Tragen von Burkinis ausdrücklich gestattet.

Der Ausschuss wolle deshalb beschließen:

Der Magistrat wird gebeten:

  • Zu berichten, ob Badebesucher in Wiesbaden auf das Tragen eines Oberteils verzichten.
  • Zu berichten, ob die Badebekleidung bei Badegästen in Wiesbadener Frei- und Hallenbädern kontrolliert wird.

2.1 Falls ja, was bei Missachtung der bestehenden Regelungen passiert.
2.2 Falls eine Sanktionierung erfolgt, über den Umgang mit non-binären, inter- oder trans- Personen zu berichten.

3. Ein Gespräch mit der LGBTIQ-Koordinierungsstelle zu führen, um so die Möglichkeit zu schaffen, Erfahrungsberichte der Community zu eruieren.

4. Den Erfahrungsbericht des Göttinger Modells, das auf 3 Monate befristet ist, anzufordern, auszuwerten und im Ausschuss zu berichten und ferner über Erfahrungswerte weiterer Kommunen hinsichtlich einer oberkörperfreien Badebekleidung zu berichten.

4.1 nach erfolgter Berichterstattung zu prüfen, ob die Badeordnung der Wiesbadener Frei- und Hallenbäder hinsichtlich eines Gleichstellungsgrundsatzes angepasst werden kann mit dem Ziel allen Menschen schnellstmöglich das Recht einzuräumen sich mit unbekleideten Oberkörper in Wiesbadener Frei- und Hallenbädern aufzuhalten und zu schwimmen/baden.