Nach stundenlangen Verhandlungen hat sich die Bundesregierung geeinigt. Der Lockdown wird verschärft, die „Bundes-Notbremse“ soll kommen. Dafür soll das Infektionsschutzgesetz geändert werden. Für die Bürger bedeutet das weitere Einschränkungen. Die Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich am Dienstag (13. April 2021) um 12:30 Uhr zu den Beschlüssen geäußert.


Die Bundeskanzlerin dazu

„Die Lage ist ernst“, mahnt Merkel wie schon so oft. Deshalb sei die Bundesnotbremse bereits überfällig. Die Maßnahmen seien dann keine Auslegungssache mehr sondern würden dann einheitlich greifen.

„Die Bürgerinnen und Bürger verstehen regionale Unterschiede sehr wohl aber sie erwarten Nachvollziehbarkeit und Klarheit“, sagt Merkel. Das werde mit den neuen Regelungen geschaffen. Man dürfe zudem nicht zulassen, dass das Gesundheitssystem überlastet wird und die Hilferufe der Mediziner nicht überhören.

Man dürfe aber nicht vergessen, dass auch die Impfkampagne parallel laufe – bald auch mit Hilfe der Betriebsärzte. Man gehe also mit immer größeren Schritten dem Licht am Ende des Tunnels entgegen.

Folgende Regelungen ab Inzidenz 100 sollen gelten:

Ausgangssperre:

Sobald der Inzidenzwert drei Tage lang über 100 liegt, müssen Landkreise beziehungsweise kreisfreie Städte eine nächtliche Ausgangssperre verhängen. Diese soll von 21:00 bis 5:00 Uhr gelten. Ausnahmen gelten dann lediglich für die Versorgung von Tieren und die Ausübung des Berufs.

Private Zusammenkünfte:

Bei privaten Zusammenkünften im öffentlichen und privaten Raum sollen nur noch maximal die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person teilnehmen dürfen. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht dazu. Im Todesfall sollen maximal 15 Personen zusammenkommen dürfen.

Schließungen der Geschäfte:

Die meisten Geschäfte sowie die Freizeit- und Kultureinrichtungen und die Gastronomie bleiben geschlossen. Ausgenommen davon sind mit entsprechendem Hygienekonzept folgende Geschäfte:

  • Lebensmittelhandel und Getränkemärkte sowie Reformhäuser
  • Babyfachmärkte
  • Apotheken und Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Optiker und Hörgeräteakustiker
  • Tankstellen
  • Stellen des Zeitungsverkaufs und Buchhandlungen
  • Blumenfachgeschäfte und Gartenmärkte
  • Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte und Gartenmärkte


Tourismus und Gastronomie:

Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sollen nicht gestattet sein. Die Gastronomie bleibt geschlossen bis auf folgende Ausnahmen:

  • Speisesäle in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen
  • gastronomische Angebote in Beherbergungsbetrieben zur Bewirtung zulässig beherbergter Personen
  • Angebote für obdachlose Menschen
  • Bewirtung von Fernbusfahrern und Fernfahrern
  • nicht-öffentliche Kantinen
  • Lieferdienste und der To-go-Verkauf

Sport:

Die Ausübung von Sport soll nur in Form kontaktloser Individualsportarten gestattet sein. Also allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands. Ausnahmen gibt es auch weiterhin für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader.

Schulen:

Laut dem Beschluss müssen Schulen ab einem Inzidenzwert von 200 den gesamten Präsenzunterricht wieder einstellen und komplett auf Homeschooling umsteigen.

Weitere Dienstleistungen:

Geöffnet werden dürften Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen. Auch Friseure dürfen weiterhin öffnen. In allen diesen Betrieben gilt jedoch die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske.

Das Gesetz soll möglichst in einem beschleunigten Verfahren vom Bundestag beschlossen und dem Bundesrat genehmigt werden.

Corona-Tests in Unternehmen

Zudem hat das Kabinett auch eine Pflicht für Unternehmen auf den Weg gebracht, das die Corona-Tests für Arbeitnehmer regelt. Die geänderte Arbeitsschutzverordnung soll vorsehen, dass die Unternehmen ihren Beschäftigten in der Regel einmal in der Woche Tests zur Verfügung stellen.