Friedrichsthal. Das Blitzerurteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshof sorgt bundesweit für Aufsehen. Andere Länder und Kreise fragen sich, ob ihre Messungen noch verwertbar sind? Der Betreiber der Geräte, Jenoptik, hat inzwischen angekündigt, nachrüsten zu wollen. Ein weiteres saarländisches Gericht hat vorerst die Handbremse gezogen.

„Wir halten das Urteil für nicht richtig“, teilt Jenoptik mit. Es setze ein schlechtes Zeichen für die Verkehrssicherheit in Deutschland. Denn: „Die Messtechnik funktioniert zuverlässig und korrekt.“ Das Modell „TraffiStar S350“, um das es gehe, erfülle alle bestehenden Regelungen für eichpflichtige Messgeräte.

Trotzdem hat der Verfassungsgerichtshof ein Urteil aufgehoben, das auf Messungen des TraffiStar S350 beruhte. Dieses habe die Daten nicht gespeichert. Für den betroffenen Autofahrer sei es so nicht möglich gewesen, ein für ein Vergehen in Friedrichsthal eingeleitetes Bußgeldverfahren nachprüfen zu können.

Jenoptik hat jetzt angekündigt, die Software der Geräte nachzurüsten: „Um die Betreiber der Messplätze in ihrer Arbeit für die Verkehrssicherheit zu unterstützen.“ Das soll noch diesen Monat geschehen.

Bundesweite Schlagzeilen

Indes sorgte das Urteil bundesweit für Schlagzeilen. Städte, Kreise und Länder fragten sich, ob sie nun auch ihre Bußgeldverfahren hinterfragen müssen. Nein, antwortet der Verfassungsgerichtshof, das müssen sie nicht. Das Urteil betreffe vorerst nur das Saarland. In anderen Bundesländern haben Gerichte zudem andere Urteile gesprochen.

Im Saarland selber herrscht nun ein Stück weit Unsicherheit. Das Amtsgericht St. Ingbert will Verfahren einstellen, die auf Messungen von „TraffiStar S350“-Modellen beruhen. Das hat der Saarländische Rundfunk im „Aktuellen Bericht“ gemeldet. Außer in Friedrichsthal steht das entsprechende Modell auch in Saarlouis und in Ensdorf.