Insolvenz Bodenheim
Insolvenz

Die Seniorenresidenz Gau-Odernheim GmbH mit Sitz in der Bahnstraße 20 in Gau-Odernheim steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das zuständige Amtsgericht Mainz hat am 16. Juli 2025 um 09:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet.

Die Geschäftsführung, bestehend aus J. Brettschneider, M. Dillmann und V. Hippler, hatte den Insolvenzantrag eingereicht. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter der Nummer HRB 50755 eingetragen.

Insolvenzverwalter der Seniorenresidenz Gau-Odernheim GmbH

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe aus Mainz bestellt. Er ist unter der Adresse Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, telefonisch unter 06131/619230 erreichbar.

Ab sofort sind sämtliche Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Gläubiger und Schuldner der Gesellschaft wurden vom Gericht dazu aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Der vollständige Beschluss des Insolvenzgerichts kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Alzey eingesehen werden.

Rechtsmittel möglich

Die Entscheidung kann durch die Seniorenresidenz Gau-Odernheim GmbH mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Auch Gläubiger haben die Möglichkeit zur Beschwerde, sofern sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts nach Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 in Zweifel ziehen. Die Frist zur Einlegung beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung.

Beschwerden sind an das Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey, zu richten oder über das elektronische Gerichtspostfach einzureichen.