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Budenheim | Auf dem Grundstück der Firma Dyckerhoff befinden sich zwei Altlasten. Dieses Grundstück soll wieder nutzbar gemacht und bebaut werden. Zum Plan gehört eine Bodenaufbereitungsanlage, gegen deren geplante Laufzeit sich eine Bürgerinitiative wehrt. Der Budenheimer Bürgermeister, Stephan Hinz, will am Donnerstag, den 25.02.2021, in einer online-Sprechstunde einen Sachstandsbericht abgegeben.


Auf der belasteten Industriebrache soll gebaut werden

Die Gemeinde Budenheim möchte wachsen und weitere Fläche zur Bebauung ausweisen können. Ziel ist es auf dem circa 6,15 Hektar großen Gebiet 275 Wohneinheiten zu bauen sowie 50 Meter daneben eine Anlage zur Bodenaufbereitung. Dieses Grundstück ist aus früheren Zeiten jedoch belastet und mit zwei Standorten im Altlastenkataster eingetragen. Südöstlich auf dem Grundstück befindet sich eine sogenannte Bürgermeisterdeponie.

Hier wurde nach dem zweiten Weltkrieg ein Loch vermutlich zunächst mit Bauschutt, später mit Hausmüll gefüllt. Auch die Ablagerung von Gewerbemüll ist hier nicht ausgeschlossen. Der zweite Standort ist der frühere Steinbruch der Bonner Zement, deren Nachfolger Dyckerhoff ist. Hier besteht die Belastung vermutlich aus Arsen, was hier geogen sein oder aus Schädlingsbekämpfung stammen könnte sowie Schwermetallen mit technischem Hintergrund (Eisen, Nickel, Zink, Blei, Cadmium) und polyaromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK), die zum Beispiel als Holzschutzmittel dienten oder zur Imprägnierung der Gleise und Anstrich der Loks. Ebenfalls werden Mineralölrückstände vermutet. Genaue Analyseergebnisse wurden von der SGD Süd nicht bekannt gegeben, da es sich um ein Privatgrundstück handelt.

Verhandlungen laufen seit zwei Jahren

Bereits über zwei Jahre gehen die Verhandlungen über die belastete Industriebrache zwischen der Gemeinde Budenheim und der BG Grundbesitz (BG), eine Gesellschaft aus J. Molitor Immobilien GmbH und Orgentec Holding GmbH. Für den Investor ist Tim Gemünden der Verhandlungsführer, der Geschäftsführer etlicher Firmen rund um die Gemünden / Molitor-Gruppe ist. Auf der anderen Seite verhandelt die Gemeinde Budenheim.

Eigentümer des Grundstücks ist die Firma Dyckerhoff. Dyckerhoff hat mit der BG einen Vertrag mit Verkaufsoption abgeschlossen, welche laut BG im April 2021 ausläuft. Dieser Vertrag enthält auch eine Geheimhaltungsvereinbarung, auf die sich der Eigentümer Dyckerhoff bei Anfragen bezüglich des Grundstücks beruft. Die BG Grundbesitz gibt gegenüber BYC ebenfalls keine Auskünfte.

Übersicht aufgrund von Messungen vermuteter Einbauklassen auf dem Dyckerhoff-Gelände in Budenheim | Screenshot & Bearbeitung Carolin Schnarr

Streitpunkt ist die Laufzeit der Bodenaufbereitungsanlage

In der Bodenaufbereitungsanlage soll belasteter Boden und vermutlich Bauschutt gesiebt und gebrochen werden. Ob es sich hierbei um gefährliche Abfälle nach Kreislaufwirtschaftsgesetz handeln wird, wurde gegenüber BYC nicht beantwortet. Da der Boden auf dem Grundstück jedoch nach eigener Aussage von Tim Gemünden mit großer Wahrscheinlichkeit auch über der Einbauklasse Z2 klassifiziert werden wird, ist diese Annahme naheliegend. Boden, der mehr als 10% Steine enthält, wovon hier auszugehen ist, ist gesetzlich definiert als Bauschutt. Des weiteren liegt Bauschutt bereits abgerissener Gebäude auf und im Boden.

Die Anlage soll für eine tägliche Maximalkapazität von 1.500 Tonnen und einer jährlichen Kapazität von 200.000 Tonnen ausgelegt werden. Das Material soll erst gesiebt und die Steinfraktion anschließend gebrochen werden. Die durch das Sieben entstehende Feinfraktion enthält eine höhere Schadstoffdichte, wodurch beim zurück bleibenden, groberen Material die gemessene Schadstoffbelastung geringer ist. Der ausgesiebte Teil könnte je nach Belastung in einer Bodenbehandlungsanlage chemisch, thermisch oder biologisch behandelt, deponiert oder in einem technischen Bauwerk eingebaut werden. Ob es sich bei den geplanten Lärmschutzwällen um solche technischen Bauwerke handeln wird, ist nicht bekannt bisher.

Die Anlage soll nicht nur die belasteten Böden vor Ort aufbereiten, sondern zum Auffüllen und Terrassieren des Grundstücks soll weiterer Abfall von außen angeliefert werden. Über den Bauzeitraum von etwa 5 Jahren hinaus soll die Anlage aus wirtschaftlichen Gründen mindestens weitere 10 Jahre betrieben werden.

Die Bürgerinitiative Dyckerhoff wehrt sich gegen die Pläne

Mitte 2020 gründete sich die Bürgerinitiative (BI) Dyckerhoff, welche die Laufzeit der Anlage über den eigentlichen Bauzeitraum hinaus verhindern will. Ein Argument der BI ist der sehr geringe Abstand von nur circa 50 Metern zwischen der Industrieanlage und der geplanten Wohnbebauung. Auch bereits jetzt in unmittelbarer Nähe der geplanten Anlage wohnende Menschen würden nicht berücksichtigt. Ebenfalls wird durch die Masse des zu transportierenden Materials eine Beeinträchtigung durch viele LKWs befürchtet.

Die Aussagen der BG, dass hier keine schädlichen Immissionen zu erwarten sind, werden angezweifelt. Die Bürgerinitiative hat bereits über 1.400 Unterschriften gesammelt, in einer Gemeinde mit nur etwa 6.300 Wahlberechtigten. In der Heimatzeitung Budenheim (HZB) finden sich seit Monaten Artikel, Stellungnahmen von Parteien, einzelner Gemeinderatsmitglieder und mittlerweile unzählige Leserbriefe.

Information durch den Bürgermeister

Nach einer Online-Info-Veranstaltung der Gemeinde Budenheim am 21.10.20, die maßgeblich von Tim Gemünden gehalten wurde, wurden in Leserbriefen in der HZB viele weitere Fragen gestellt, die in dieser Veranstaltung nicht beantwortet oder hierdurch erst aufgeworfen wurden.

Nun lädt der Budenheimer Bürgermeister Stephan Hinz am Donnerstag, den 25.02.2021, um 18 Uhr online zur Abendsprechstunde ein. Als Themenpunkt wird auch zum Dyckerhoff–Projekt ein Sachstandsbericht abgegeben. Fragen können vorab per Email an cornelia.gethoeffer@budenheim.de gesendet werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird die virtuelle Abendsprechstunde durch einen Moderator geleitet.

Den Link zur Teilnahme mit dem Programm Microsoft Teams finden Sie auf der Seite der Gemeinde Budenheim.

Folgebericht: Pressemitteilung der GRÜNEN Budenheim vom 18.03.2021 zur Haftung für eine der Altlasten.