Der Landkreis Mainz-Bingen verlängert seine Allgemeinverfügung. Es handelt sich um die Anordnung, die seit dem 28. März gilt und nun vorerst bis zum 25. April verlängert wird. Die Verfügung war zunächst bis einschließlich Sonntag, 11. April, geplant. Da sich der Inzidenzwert des Landkreises jedoch weiter über der Grenze von 50 befindet, wurde die Schutzregelung zur Eindämmung der Pandemie nun verlängert. Die Allgemeinverfügung wird – wenn nötig auch schon vor dem 25. April – an Änderungen des Infektionsgeschehens angepasst.


Diese Regelungen gelten:

Nach der Allgemeinverfügung wurden beispielsweise die Möglichkeiten gewerblicher Einrichtungen auf Terminshopping und die Vergabe von Einzelterminen reduziert. Sportliche Aktivitäten im Amateur- und Freizeitsportbereich in Einzelsportarten dürfen auf und in öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen nach der Allgemeinverfügung nur im Freien mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen betrieben werden. Maximal 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren und einer Trainerin oder einem Trainer ist es erlaubt, kontaktfrei zu trainieren. Während des Trainings gilt das Abstandsgebot. Der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur wie Orchester, Theater oder Gesangsgruppen ist nicht gestattet.

Zum Hintergrund der Verlängerung: Übersteigt die 7-Tage-Inzidenz an drei Tagen in Folge den Wert von 50, ist die jeweilige Gebietskörperschaft dazu verpflichtet, weitere Schutzregelungen nach Vorgabe einer Muster-Allgemeinverfügung des Landes zu erlassen. Die gleichen Allgemeinverfügungen haben die Stadt Mainz und die Landkreise Bad Kreuznach und Alzey-Worms erlassen.