Für die A. u. O. Kretschmer Werkzeug-Maschinen GmbH mit Sitz Am Steinsborn 2 in Sulzheim hat das Mainzer Insolvenzgericht weitreichende Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Ab sofort steht die A. u. O. Kretschmer in Sulzheim unter der Aufsicht eines vorläufigen Insolvenzverwalters. Das bedeutet, dass sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft, die durch den Geschäftsführer W. H. Kretschmer getätigt werden, nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Verwalters rechtswirksam sind.
Vorläufiger Insolvenzverwalter übernimmt Aufsicht bei A. u. O. Kretschmer in Sulzheim
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter für die A. u. O. Kretschmer Werkzeug-Maschinen GmbH wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe aus Mainz bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, die wirtschaftliche Situation des Spezialisten für Werkzeugmaschinen zu prüfen und das vorhandene Vermögen im Sinne der Gläubiger zu sichern. Das Gericht hat zudem alle Schuldner der GmbH offiziell aufgefordert, Zahlungen nur noch unter strikter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten.
Rechtliche Rahmenbedingungen für A. u. O. Kretschmer in Sulzheim
Der Beschluss des Insolvenzgerichts (Aktenzeichen 1 IN 11/26) kann in der Geschäftsstelle eingesehen werden. Das Gesetz räumt der A. u. O. sowie den Gläubigern das Recht ein, gegen die Entscheidung zur internationalen Zuständigkeit innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist Beschwerde einzulegen. Diese ist beim Amtsgericht Alzey einzureichen. Für das traditionsreiche Gewerbe der A. u. O. Kretschmer Werkzeug-Maschinen GmbH beginnt damit eine Phase der rechtlichen und wirtschaftlichen Neuordnung.
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