Textilspende
Textilspende

Wirtschaft. Textilhersteller und Modehändler können ihre Saisonwaren nach einem neuen Beschluss an gemeinnützige Organisationen oder Hilfsorganisationen spenden, ohne dafür die fällige Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen zu müssen.


Der Bund hat sich in der vergangenen Woche mit den Landesregierungen darauf verständigt, dass bei der Sachspende von Textilwaren aus der vergangenen Wintersaison keine Umsatzsteuer erhoben wird. Im Rahmen der Überbrückungshilfe III können Händler die Kosten für unverkäufliche Saisonware bei den Fixkosten geltend machen und so zu 90 % erstattet bekommen. Werden diese Waren für wohltätige Zwecke gespendet, können sie bei den Fixkosten zu 100 Prozent berücksichtigt werden, teilte ein Sprecher mit.