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Wiesbaden. Die Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, Frank Dastych und Dr. Eckhard Starke, zeigen sich angesichts des gestrigen Beschlusses im Deutschen Bundestag entsetzt. Im Zuge der Beschlussfassung zur Fortsetzung der epidemischen Lage in Deutschland wurden Regelungen zum Schutzschirm für die ambulante Versorgung geschaffen, die jeder Beschreibung spotten. Die Konsequenz: Während Niedergelassene ab sofort die Verluste für wichtige Versorgungsleistungen wie ambulante Operationen und Vorsorgeleistungen selbst tragen sollen, werden börsennotierte Klinikkonzerne und angeblich systemrelevante Großkonzerne weiterhin großzügigst alimentiert.


Dazu erklärten die Vorstandsvorsitzenden heute in Frankfurt:

„Wir sind entsetzt, mit welcher Ignoranz der Gesetzgeber die existenzielle Bedrohung der ambulanten Versorgung nicht nur einfach wegwischt, sondern sehenden Auges mit seinem Beschluss nun sogar beschleunigt. Denn anders können wir das, was gestern in Berlin beschlossen wurde, nicht mehr verstehen. Dieser angebliche Schutzschirm ist eine Bankrotterklärung für das eigentlich unstrittige Ziel, die ambulante Versorgung und ihre Strukturen vor den Pandemiefolgen zu schützen und damit viele Arbeitsplätze junger und älterer, oft alleinerziehender Mütter zu erhalten. Wer so entscheidet, macht klar, dass er die ambulanten Strukturen gar nicht schützen will – weder in Hessen noch bundesweit.

Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz wird unterstellt, die KVen hätten Millionen auf irgendwelchen Konten zur freien Verfügung herumliegen und damit genug Geld, um pandemiebedingte Verluste auszugleichen. Offenbar weiß das Bundesgesundheitsministerium selbst nicht, wie Honorarverteilung funktioniert, obwohl es die dafür verbindlichen Vorgaben selbst formuliert und anwendet. Die Rückstellungen, aus denen nun Verluste ausgeglichen werden sollen, bilden KVen, weil sie zum Beispiel dazu verpflichtet sind für sogenannte schwebende Verfahren solche zu bilden. Dies sind sozialgerichtliche Verfahren, aus denen KVen teils erhebliche finanzielle Risiken entstehen können.

Das gestern in Berlin beschlossene Gesetz reiht sich nahtlos in fortgesetzte Provokationen und die unglaubliche Missachtung dessen ein, was die ambulante Versorgung in den vergangenen zwölf Monaten in der Pandemiebekämpfung geleistet hat. Wer so agiert, sollte und kann sich seine Sonntagsreden in Zukunft sparen. Wir haben verstanden! Dass damit junge Kolleginnen und Kollegen noch mehr und immer wieder ‚Nein, danke’ zur ambulanten Versorgung sagen werden, ist sonnenklar.

Gesetzgeber und Krankenkassen stehlen sich nun erneut aus ihrer Verantwortung für die ambulanten Versorgungsstrukturen. Und wer gleichzeitig den Schutzschirm über börsennotierte Klinikkonzerne mit nach wie vor dreistelligen Millionengewinnen umso üppiger ausgestaltet, legt gleichzeitig fest, wer dafür die Zeche zahlen muss: die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte.“