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Nachrichten Mainz | Wie die Landeshauptstadt Mainz an diesem Mittwoch mitteilte, sollen Publikumsbereiche der Stadtverwaltung Mainz Schrittweise wieder geöffnet werden. Sportplätze werden teilweise wieder eingeschränkt nutzbar sein und erste Gremiensitzungen finden ab Mitte Mai statt. An diesem Dienstag hat der Verwaltungsstab der Stadt unter der Leitung von Oberbürgermeister Michael Ebling gemeinsam mit dem Leiter des zuständigen Gesundheitsamts Mainz-Bingen getagt und diese Entscheidungen getroffen.


Diese Lockerungen wird es in Mainz demnächst geben:

  • Gremiensitzungen werden bis Mitte Mai 2020 grundsätzlich abgesagt. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen (19. Mai), der Bau- und Sanierungsausschuss (20. Mai), der Haupt- und Personalausschuss (27. Mai) und die Sitzung des Stadtrates (3. Juni) finden als Präsenzsitzung unter der Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen statt.
  • Alle Publikumsbereiche der Stadtverwaltung Mainz bleiben bis einschließlich 6. Mai 2020 (Laufzeit der vierten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz) für die Öffentlichkeit geschlossen. Danach sollen diese Schrittweise für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Derzeit wird das Konzept für eine Öffnung unter entsprechenden Hygienemaßnahmen umgesetzt und die notwendigen Voraussetzungen dafür geschaffen. In dringenden Fällen, beispielsweise bei unaufschiebbaren Terminsachen, ist weiterhin eine telefonische Terminvereinbarung möglich. Die Ortsverwaltungen bleiben weiterhin geschlossen.
  • Ab dem 5. Mai 2020 werden sechs öffentliche Sportanlagen mit Rundlaufbahnen öffnen (dienstags bis freitags 14 bis 20 Uhr, samstags und sonntags 10 bis 16 Uhr). Dies sind die Bezirkssportanlagen in Mombach und Bretzenheim sowie die Sportplätze in Lerchenberg, Laubenheim, Hechtsheim und in der Schillstraße in der Oberstadt (1817). Wer dort Sport treiben will, muss die allgemeingültigen Abstands- und Hygienevorgaben befolgen und darf nur die in der vierten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz zugelassenen Individualsportarten ausüben. Ballsportarten sind nicht möglich. Kinder bis 12 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen auf die Sportanlagen. Die Anzahl der Nutzer ist begrenzt und wird im Rahmen einer Einlasskontrolle überwacht. Spaziergänger oder Zuschauer dürfen die Anlagen nicht betreten.
  • Die Gebühren für die in der Krise geschlossenen Krippen und Horte, sowie für die Verpflegung, werden für Mai 2020 weiterhin ausgesetzt. Dies gilt für Angebote der Landeshauptstadt und der Freien Träger.
  • Ab dem 4. Mai 2020 wird die Anzahl der Trauergäste, die eine Beisetzung auf den städtischen Friedhöfen begleiten dürfen, auf 10 Personen erhöht, sofern diese dem engsten Familienkreis angehören.

Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Mainz wird die weitere Entwicklung bei der Ausbreitung der Coronavirus-Infektionen kontinuierlich beobachten und die beschlossenen Maßnahmen entsprechend anpassen. Der Verwaltungsstab wird dazu in engen zeitlichen Abständen zusammentreten.