StartBad KreuznachInsolvenz der SH E-Bike GmbH & Co. KG angeordnet

Insolvenz der SH E-Bike GmbH & Co. KG angeordnet

Unternehmen aus Rüdesheim (LK Bad Kreuznach) unterliegt gerichtlichen Beschränkungen – Beschluss unter Aktenzeichen 3 IN 140/26 gefasst

Das Amtsgericht Bad Kreuznach (Insolvenzgericht) hat im Verfahren über den Eröffnungsantrag betreffend die SH E-Bike GmbH & Co. KG am 21.07.2026 um 12:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Hüffelsheimer Straße 1, 55593 Rüdesheim (HRA 21031) wird vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin SH E-Bike Verwaltungs GmbH (HRB 23139), welche ihrerseits durch den Geschäftsführer H. Herrmann vertreten wird. Durch die gerichtliche Entscheidung unterliegt die Antragstellerin Verfügungsbeschränkungen. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Eva Meyer aus Bad Kreuznach bestellt.

Fakten zur Insolvenzantragsverfahren der SH E-Bike GmbH & Co. KG

    • Datum: 21.07.2026, 12:05 Uhr

    • Ort: Hüffelsheimer Straße 1, 55593 Rüdesheim (Amtsgericht Bad Kreuznach, Aktenzeichen: 3 IN 140/26)

    • Beteiligte: SH E-Bike GmbH & Co. KG (vertreten durch SH E-Bike Verwaltungs GmbH), Rechtsanwältin Eva Meyer (vorläufige Insolvenzverwalterin)

    • Gerichtliche Maßnahmen: Anordnung der vorläufigen Vermögensverwaltung, Einrichtung eines Zustimmungsvorbehalts für Verfügungen, Leistungsaufforderung an Drittschuldner gemäß § 23 Abs. 1 S. 3 InsO

    • Ausgang: Wirksamkeit von Verfügungen nur noch bei Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin; Beginn der zweiwöchigen Frist für die sofortige Beschwerde

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Zustimmungsvorbehalt und Vertretung der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Rechtsgeschäftliche Verfügungen der SH E-Bike GmbH & Co. KG über Gegenstände ihres Vermögens sind ab dem Zeitpunkt der gerichtlichen Anordnung nur noch mit der ausdrücklichen Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die gerichtlich bestellte Verwalterin, Rechtsanwältin Eva Meyer, hat ihren Kanzleisitz in der Mannheimer Straße 254a, 55543 Bad Kreuznach.

Gleichzeitig ergeht an alle Schuldner der Antragstellerin der ausdrückliche Hinweis und die juristische Aufforderung, etwaige Leistungen nur noch unter strikter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu erbringen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Text des Beschlusses kann von Berechtigten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Hinweise zur Rechtsmittelbelehrung und Fristen

Gegen die vorläufige Entscheidung des Amtsgerichts Bad Kreuznach kann die Antragstellerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen. Ebenso ist jeder Gläubiger zur sofortigen Beschwerde berechtigt, sofern das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll.

Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038) einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der Verkündung der Entscheidung. Bei einer öffentlichen Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach dem Veröffentlichungstag. Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden; maßgeblich für die Wahrung der Frist ist jedoch der fristgerechte Eingang beim Amtsgericht Bad Kreuznach. Die Beschwerdeschrift muss vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet sein, den angefochtenen Beschluss genau bezeichnen und soll eine entsprechende Begründung enthalten.

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