Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen akuten Brandgefahr greift die Stadtverwaltung in Frankfurt zu drastischen Schutzmaßnahmen. Ab Mittwoch, dem 24. Juni, ist das Grillen mit offenem Feuer auf sämtlichen öffentlichen Grillplätzen im gesamten Stadtgebiet strikt untersagt. Dieses Verbot ist umfassend geregelt: Es gilt nicht nur für die klassischen holz- und kohlebetriebenen Grills, sondern ausdrücklich auch für Camping-, Gas- und Elektrogrills. Darüber hinaus betrifft die Regelung die Nutzung von Shishas, sofern diese mit glühender Kohle betrieben werden. Da durch die Trockenheit auch die Frankfurter Friedhöfe als stark gefährdet eingestuft werden, empfiehlt die Stadt dringend, dort vorerst auf das Entzünden von Grablichtern und jede andere Form von offenem Feuer zu verzichten. Die Einhaltung des Grillverbots wird intensiv durch das städtische Ordnungsamt kontrolliert.
Indizes des Deutschen Wetterdienstes als Entscheidungsgrundlage
Als maßgebliche Indikatoren für die Bewertung der aktuellen Bedrohungslage dienen der Waldbrand-Gefahrenindex sowie der Grasland-Feuerindex des Deutschen Wetterdienstes. Diese Warnsysteme sind in fünf Gefahrenstufen unterteilt, wobei Stufe 1 für eine sehr geringe Gefahr steht. Sobald jedoch die Stufe 4 erreicht wird, liegt eine hohe Waldbrandgefahr beziehungsweise eine hohe Brandgefahr für öffentliche Grünanlagen vor. In diesem Fall ist ein behördliches Grillverbot rechtlich zwingend erforderlich. Rechtliche Grundlage für die aktuelle Maßnahme in Frankfurt ist eine Allgemeinverfügung, die in der neuesten Ausgabe des städtischen Amtsblatts veröffentlicht wird und dort von den Bürgerinnen und Bürgern im Detail nachgelesen werden kann. Das Verbot bleibt so lange in Kraft, bis es vom Grünflächenamt über die Medien wieder offiziell aufgehoben wird.
Erhöhte Wachsamkeit und Rauchverbot in den Wäldern
Besonders kritisch stellt sich die Situation in den Waldgebieten dar. Weil ausreichende Niederschläge seit längerer Zeit ausblieben, sind die Waldböden, die Bodenvegetation sowie das herabgefallene Laub extrem ausgetrocknet und somit leicht entzündlich. Die Försterinnen und Förster des Grünflächenamtes appellieren daher an alle Waldbesucher, maximale Umsicht walten zu lassen, da bereits eine einzige achtlos weggeworfene Zigarettenkippe eine Katastrophe auslösen kann. Unabhängig von der aktuellen Lage sind Rauchen und offenes Feuer im Wald ohnehin grundsätzlich verboten. Dieses Verbot erstreckt sich nun explizit auch auf die Grillplätze an den bekannten Waldspielparks Schwanheim und Scheerwald. Für Fragen zum Verbot oder zur Meldung von potenziellen Gefahrenquellen hat das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt die telefonische Rufnummer 069/212-30991 eingerichtet.





