StartAlzey-WormsInsolvenz der A. u. O. Kretschmer Werkzeug-Maschinen GmbH aus Sulzheim

Insolvenz der A. u. O. Kretschmer Werkzeug-Maschinen GmbH aus Sulzheim

Amtsgericht Mainz beschließt Verfahrenseröffnung unter Aktenzeichen 1 IN 11/26 – Schriftliches Prüfungsverfahren bis September angeordnet

Das Insolvenzgericht des Amtsgerichts Mainz hat am 09.06.2026 um 12:35 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. u. O. Kretschmer Werkzeug-Maschinen GmbH offiziell eröffnet. Das Verfahren wird unter dem gerichtlichen Aktenzeichen 1 IN 11/26 geführt. Das Unternehmen hat seinen Sitz Am Steinsborn 2 in 55286 Sulzheim und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter der Nummer HRB 31735 eingetragen. Als gesetzlicher Vertreter und Geschäftsführer der Gesellschaft fungiert W. Kretschmer.

Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe bestellt. Die Kanzleiräume des Verwalters befinden sich in der Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz. Für die Kontaktaufnahme und die Einreichung von Unterlagen stehen die Telefonnummer 06131/619230 sowie die Telefaxnummer 06131/6192311 zur Verfügung.

Aufforderung an Gläubiger und Schuldner der A. u. O. Kretschmer Werkzeug-Maschinen GmbH

Mit der Eröffnung des Verfahrens sind die Gläubiger der A. u. O. Kretschmer Werkzeug-Maschinen GmbH aufgerufen, ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des § 174 InsO bis spätestens zum 18.08.2026 direkt beim Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind die Gläubiger verpflichtet, dem Verwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Hierbei müssen der Gegenstand, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung genau bezeichnet werden. Eine schuldhafte Unterlassung oder Verzögerung dieser Mitteilung verpflichtet zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen oder Institutionen, die noch Verpflichtungen oder offene Zahlungen gegenüber der Werkzeug-Maschinen GmbH haben (Drittschuldner), werden gerichtlich aufgefordert, ab sofort nicht mehr an das Unternehmen, sondern ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Schriftliches Verfahren und wichtiger Stichtag im September

Das zuständige Insolvenzgericht hat angeordnet, dass das Verfahren im schriftlichen Wege durchgeführt wird (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Als Stichtag, welcher dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, wurde der 08.09.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen alle relevanten Erklärungen, Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Dies betrifft unter anderem Anträge über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie Beschlüsse über den weiteren Fortgang des Verfahrens, wie etwa eine potenzielle Unternehmensstilllegung, eine vorläufige Fortführung oder die Verwertung der Insolvenzmasse. Auch besonders bedeutsame Rechtshandlungen, wie eine geplante Betriebsveräußerung, bedürfen der fristgerechten Abstimmung. Die Insolvenztabelle sowie die Anmeldungsunterlagen werden nach Ablauf der Anmeldefrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mainz zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Sollten bis zum Stichtag keine Widersprüche erhoben werden, gelten Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt.

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