StartÜberregionalNeues Straßenverkehrsgesetz und härtere Strafen ab Juli 2026

Neues Straßenverkehrsgesetz und härtere Strafen ab Juli 2026

Vom digitalen Führerschein bis zur automatisierten Parkraumüberwachung

Auf Führerscheininhaber kommen Veränderungen zu. Zum 1. Juli 2026 tritt eine umfassende Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Kraft. Wie der ADAC mitteilt, greift der Gesetzgeber ab diesem Zeitpunkt insbesondere bei Täuschungsversuchen hart durch und verlängert gleichzeitig die Bearbeitungsfristen für die Behörden.

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Das Aus für den Punktehandel: Bußgelder bis zu 30.000 Euro im neuen Straßenverkehrsgesetz

Eine der wesentlichsten Neuerungen betrifft den sogenannten Punktehandel, dem nun ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben wird. Künftig drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro, wenn Behörden durch falsche Angaben zur Verantwortlichkeit für Verkehrsverstöße getäuscht werden.

Gleichermaßen unter Strafe steht das Anbieten oder Vermitteln solcher illegalen Dienstleistungen. Der Gesetzgeber will damit ein florierendes Geschäftsmodell endgültig unterbinden, bei dem Personen gegen Bezahlung die Verantwortung für Verkehrsordnungswidrigkeiten und die damit verbundenen Punkte in Flensburg für Fremde übernommen haben.

Scancars und längere Verjährungsfristen bei Blitzern

Die Novelle schafft zudem die rechtliche Grundlage für den Einsatz moderner Technik bei der Parkraumüberwachung. Sogenannte Scancars, die mit spezieller Kameratechnik ausgestattet sind, können Parkverstöße künftig automatisiert im Vorbeifahren erfassen und dokumentieren. Dies soll die Überwachung effizienter gestalten und den Personalaufwand der Kommunen deutlich senken.

Gleichzeitig müssen sich Autofahrer nach einem Verkehrsverstoß auf eine längere Zitterpartie einstellen. Die Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wird von bislang drei auf künftig sechs Monate verdoppelt. Die Bußgeldbehörden erhalten damit wesentlich mehr Zeit für die Bearbeitung der Verfahren. Ein Bußgeldbescheid nach einem Blitzerverstoß kann Betroffenen somit künftig auch deutlich später als nach den gewohnten drei Monaten zugestellt werden.

Der digitale Führerschein kommt aufs Smartphone

Neben Verschärfungen bringt die Gesetzesänderung auch einen Schritt in Richtung Digitalisierung mit sich: Die rechtliche Grundlage für die Einführung eines digitalen Führerscheins steht.

Der klassische Führerschein im Kartenformat bleibt zwar weiterhin vollumfänglich gültig, künftig soll die Fahrerlaubnis jedoch alternativ oder ergänzend per Smartphone-App nachgewiesen werden können. Bis Autofahrer das Dokument auf dem Handy vorzeigen können, dauert es allerdings noch etwas: In den kommenden Monaten müssen zunächst die erforderlichen technischen Voraussetzungen für diese Option geschaffen werden.

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