Der Bund fürs Leben erweist sich in Rheinland-Pfalz als zunehmend beständig. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilt, wurden im Jahr 2025 landesweit 6.915 Ehen gerichtlich geschieden, darunter 94 gleichgeschlechtliche Partnerschaften.
Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem leichten Rückgang um 1,3 Prozent. Damit setzt sich die seit dem Jahr 2011 zu beobachtende, tendenziell rückläufige Entwicklung bei den gerichtlichen Eheauflösungen weiter fort.
Entwicklung in der Region Mainz und Mainz-Bingen
Der landesweite Rückgang spiegelt sich auch in der regionalen Statistik wider. Die Familiengerichte im Ballungsraum verzeichnen eine Stabilisierung der Ehestandsdaten.
In der kreisfreien Stadt Mainz ist die Zahl der rechtskräftigen Scheidungen im Jahr 2025 leicht gesunken. Die Scheidungsziffer folgt damit dem Trend urbaner Zentren, in denen die Zahlen trotz einer traditionell höheren Fluktuation und eines jüngeren Altersdurchschnitts als im ländlichen Raum spürbar konsolidiert sind.
Landkreis Mainz-Bingen:
Auch im Landkreis Mainz-Bingen setzt sich die positive Entwicklung fort. Die Region rangiert bei der Ehestabilität traditionell im soliden Mittelfeld des Landes. Der kontinuierliche Rückgang der Scheidungsfälle in den vergangenen Jahren zeigt, dass bestehende Ehen im Landkreis statistisch gesehen länger halten.
Jede zweite Scheidung betrifft minderjährige Kinder
Ein wichtiger Aspekt der statistischen Erhebung betrifft die familiäre Situation der Paare zum Zeitpunkt der Trennung. Genau die Hälfte aller im Jahr 2025 geschiedenen Paare in Rheinland-Pfalz hatte minderjährige Kinder.
Landesweit waren im vergangenen Jahr mehr als 5.600 Minderjährige von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. Statistisch gesehen hatte annähernd ein Viertel der Paare ein Kind, rund ein Fünftel zwei Kinder und knapp ein Zwanzigstel drei oder mehr Kinder zu versorgen.
Normale, reguläre Trennungsfristen werden überwiegend eingehalten
Aus den juristischen Parametern der Statistik geht hervor, dass Härtefallscheidungen vor Ablauf des gesetzlich vorgeschriebenen einjährigen Trennungsjahres eine absolute Ausnahme darstellen.
Lediglich in 30 Fällen kam diese Regelung landesweit zur Anwendung.
In der weitaus überwiegenden Mehrheit der Fälle, bei 82 Prozent, erfolgte die rechtskräftige Scheidung im zweiten oder dritten Trennungsjahr. Weitere 17 Prozent der Ehebündnisse wurden erst nach einer Trennungsphase von mehr als drei Jahren offiziell aufgelöst.
In diesen Fällen greift die gesetzliche Vermutung des endgültigen Scheiterns, selbst wenn ein Ehepartner der Scheidung nicht aktiv zustimmt.
Langzeittrend: Jahrgänge der späten 1980er besonders betroffen
In der langfristigen Analyse des Statistischen Landesamtes zeigt sich, dass die Scheidungsquoten je nach Heiratsjahrgang stark variieren. Die höchste Trennungsquote ist demnach in Ehen zu beobachten, die Ende der 1980er und Anfang der 1990er Jahre geschlossen wurden. Von diesen Paaren sind mittlerweile rund 45 Prozent geschieden. Neuere Heiratsjahrgänge weisen dagegen bislang eine deutlich höhere Stabilität auf.






