Mitte Mai kam es zu einem ungewöhnlichen Einsatz für die Beamten des Zoll in Garching-Hochbrück. Ein Tierpark versendete insgesamt 23 Mantelpaviane als offizielle Schenkung an befreundete zoologische Einrichtungen in Bosnien und Algerien. Die Abfertigung der international geschützten Primaten erforderte dabei besondere behördliche Maßnahmen und genaue Dokumentenkontrollen durch den Zoll.
Der internationale Artenschutz verlangt strenge Auflagen
Rein rechtlich werden lebende Tiere beim grenzüberschreitenden Transport als Waren behandelt. Dementsprechend musste für die Ausreise der Affen eine ordnungsgemäße Ausfuhranmeldung eingereicht werden. Da Mantelpaviane dem strengen internationalen Artenschutz nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen unterliegen, galten für den Transport besonders hohe Hürden. Für jedes der 23 Tiere war zwingend eine individuell gültige Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Fehlen solche Dokumente im grenzüberschreitenden Verkehr, werden Tiere oder Pflanzen umgehend beschlagnahmt.
Eine Beschau vor Ort dient dem Zoll als besondere Kontrollmaßnahme
Um die Rechtmäßigkeit der Ausfuhr zweifelsfrei festzustellen, führten die beteiligten Beamten einen Vor-Ort-Termin durch. Bei dieser sogenannten Beschau wurden nicht nur die zahlreichen CITES-Dokumente penibel geprüft, sondern auch die Tiere selbst in Augenschein genommen. Ein solcher tierischer Einsatz gehört selbst für erfahrene Mitarbeiter nicht zum alltäglichen Dienstgeschehen.
Thomas Meister betonte als Pressesprecher des zuständigen Hauptzollamts München in diesem Zusammenhang die hohe Relevanz dieser behördlichen Kontrollen. Der Schutz bedrohter Tierarten endet nicht an den Grenzen und mit den Kontrollen stellt der Zoll sicher, dass internationale Artenschutzbestimmungen eingehalten werden. Geschützte Tiere dürfen demnach nur mit den zwingend erforderlichen Genehmigungen transportiert werden.





