Der öffentliche Parkplatz an der Hermann-Löns-Allee im Stadtteil Gustavsburg entwickelt sich weiterhin zu einem einem dauerhaften Ärgernis für die Nachbarschaft. Am vergangenen Wochenende erreichte die Situation einen neuen Tiefpunkt: In der Nacht von Samstag auf Sonntag kam es bis circa 2:00 Uhr morgens zu massiven Ruhestörungen. Unbekannte nutzten das öffentliche Gelände ungeniert als illegale Werkstatt, reparierten Kraftfahrzeuge und „schraubten“ unter erheblichem Lärmeinfluss. Anwohner berichten zudem, dass das Areal systematisch als Abstellfläche für fahruntüchtige Fahrzeuge zweckentfremdet wird. Unter den abgestellten Wagen befindet sich derzeit unter anderem ein nicht angemeldetes Unfallfahrzeug der Marke BMW.
Vor-Ort-Recherche bestätigt akute Umweltgefährdung
Eine redaktionelle Vor-Ort-Recherche am Sonntagmittag untermauerte die Beschwerden der Bürger vollumfänglich. Das beschriebene BMW-Unfallwrack stand ohne Kennzeichen auf dem Platz in Gustavsburg. Flankiert wurde das Wrack von fünf weiteren nicht zugelassenen Fahrzeugen, die teilweise auf Transportanhängern gelagert wurden. Bei der Überprüfung wurde ein massiver Missstand aufgedeckt: Bei mindestens zwei dieser Fahrzeuge ist ein erheblicher, aktiver Ölverlust festzustellen. Das Motoröl sickert ungehindert in den Boden und stellt eine unmittelbare Gefahr für das Grundwasser und die Umwelt dar. Hier besteht akuter Handlungsbedarf für das Ordnungsamt.
Die Vorgeschichte: Ein bekanntes Muster im Stadtgebiet
Die aktuellen Vorfälle sind jedoch keine Überraschung, sondern die logische Konsequenz einer monatelangen Entwicklung, die von den Behörden offenbar trotz Warnungen ignoriert wurde. Ein Rückblick auf die bisherige Berichterstattung zeigt das Ausmaß des Problems:
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19. Februar 2026 – Fahrzeuge an der Hermann-Löns-Allee: Bereits im Februar berichteten Anwohner anonym über unhaltbare Zustände auf dem Parkplatz am ehemaligen Bürgerhaus. Damals stand der Platz im Fokus ausländischer Kleinspeditionen, die in den Nachtstunden unter großem Lärm Waren Heck an Heck verluden. Zudem wurden Schrottautos abgestellt und dubiose Gestalten beobachtet, die Rucksäcke durchsuchten. Die Stadtverwaltung von Ginsheim-Gustavsburg behauptete damals, von den Vorgängen nichts gewusst zu haben, versprach jedoch eine Intensivierung der Kontrollen durch die Stadtpolizei.
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22. Februar 2026 – Taktisches Verschieben in die Beethovenstraße: Nur wenige Tage später meldeten sich zahlreiche Bürger über die Rubrik „Leserstimme“. Es wurde klar, dass die Parkplatz-Händler ein taktisches Katz-und-Maus-Spiel mit den Ordnungshütern trieben. Sobald der Druck an der Hermann-Löns-Allee stieg, wurden die baufälligen Fahrzeuge auf den Parkplatz in der Beethovenstraße verschoben. Dort wurden nicht nur Autos mit bulgarischen und polnischen Kennzeichen umgeladen, sondern der öffentliche Raum wurde als kostenlose Ausstellungsfläche für Inserate auf der Plattform Mobile.de missbraucht. Schon damals warnten Anwohner vor illegalen Ölwechseln direkt auf dem Asphalt – Meldungen an das Ordnungsamt aus dem Jahr 2025 blieben laut Bürgerangaben folgenlos.
Die erneute Situation an der Hermann-Löns-Allee zeigt deutlich, dass die von der Stadtverwaltung angekündigten „intensivierten Kontrollen“ aus dem Februar die Strukturen der illegalen Händler und Schrauber nicht stört. Das Verschieben von Schrottautos zwischen den verschiedenen Parkplätzen in Gustavsburg hebelt die behördliche Überwachung weiterhin ofensichtlich aus. Während sich die Betreiber gewerblicher Aktivitäten im öffentlichen Raum die Kosten für eigene Werkstatt- und Lagerflächen sparen, tragen die Anwohner die Lasten aus nächtlichem Lärm, Umweltverschmutzung und dem Verlust von regulärem Parkraum.
Stellungnahme der Stadt Ginsheim Gustavsburg zum aktuellen Fall:
Vorab möchten wir darauf hinweisen, dass der erneute Fall von Ruhestörung dem Ordnungsamt nicht bekannt ist und dort auch nicht zur Anzeige gebracht wurde. Darüber hinaus liegt auch der Landespolizei im vorliegenden Sachverhalt keine Anzeige vor.
Ruhestörung: Welche Maßnahmen unternimmt bzw. plant die Stadt Ginsheim-Gustavsburg, um den nächtlichen Ruhestörungen und den mutmaßlich illegalen Werkstattaktivitäten auf diesem öffentlichen Parkplatz entgegenzuwirken?
Ruhestörungen können grundsätzlich bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Da diese jedoch nicht während der Dienstzeiten des Ordnungsamtes oder der Stadtpolizei auftreten, ist eine präventive Bestreifung des Parkplatzes nicht möglich. Es besteht jedoch eine Vereinbarung mit der Landespolizei, dass der Parkplatz im Rahmen des Streifendienstes, insbesondere auch in den Abend- und Nachtstunden, kontrolliert wird.
Umweltschutz/Ölverlust: Wie bewertet die Stadt den festgestellten Ölverlust vor Ort, und welche Schritte werden eingeleitet, um eine Umweltgefährdung zu verhindern und den Verursacher zur Rechenschaft zu ziehen?
Die Stadtpolizei hat auch solche Fälle während des Streifendienstes im Blick. Wenn solche Vorfälle von Amts wegen festgestellt oder bei der Ordnungsbehörde angezeigt werden, erfolgt eine entsprechende Verfolgung und Ahndung, wobei je nach Einzelfall weitere Maßnahmen ergriffen werden.
Zuständigkeit: Nach Aussage von Zeugen verwies die zuständige Polizei bei einer Meldung darauf, dass die Zuständigkeit in diesem Fall primär bei der Stadt Ginsheim-Gustavsburg (z. B. Ordnungsamt) liege. Ist diese Einschätzung korrekt?
Grundsätzlich gilt die gesetzliche Regelung, dass, wenn die Ordnungsbehörde nicht im Dienst ist, wie z. B. an Wochenenden oder in den späten Abend- und Nachtstunden, die Zuständigkeit automatisch bei der Polizei liegt.
Welche Maßnahmen wurden seit der ersten Berichterstattung ergriffen?
Seit der ersten Berichterstattung erfolgen regelmäßige Kontrollen durch die Stadt- und Landespolizei. Werden Verstöße festgestellt, wird diesen entsprechend nachgegangen.
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