Das Land Hessen trägt bei der Regulierung des Glücksspiels in Deutschland seit vielen Jahren eine besonders wichtige Verantwortung. Obwohl die deutsche Glücksspielbehörde ihren Sitz im Land Sachsen-Anhalt hat, wurde mit dem bundesweiten Spielersperrsystem ein zentraler Aufgabenbereich nach Hessen ausgelagert. Das hat gute Gründe und ist auf Hessens frühe Pionierarbeit beim Aufbau zentraler Sperrsysteme zurückzuführen.
Eine zentrale Spielersperre für alle deutschen Anbieter
Das heutige Spielersperrsystem in Deutschland trägt den Namen OASIS, das für „Onlineabfrage Spielerstatus” steht. Es wurde mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV) eingeführt und ist für alle in Deutschland lizenzierten Glücksspiel-Anbieter verpflichtend.
Ob staatliche Spielbank, Buchmacher, legales Online Casino oder Poker-Anbieter – mit Ausnahme der staatlichen Lotterie-Betriebe müssen alle deutschen Glücksspiel-Unternehmen an OASIS angeschlossen sein. Ohne die Vernetzung ist der Erhalt einer Konzession oder Erlaubnis nicht möglich.
Zuständig für das Sperrsystem ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Es verwaltet und dokumentiert Sperranträge, die von den Spielenden selbst oder von Dritten eingereicht werden können.
Glücksspielanbieter stehen in der Verantwortung, den Anschluss an OASIS eigenständig und auf eigene Kosten zu beantragen, wobei gleichzeitig eine gültige deutsche Lizenz für den Glücksspielbetrieb vorliegen muss.
Illegale Anbieter können sich also gar nicht mit dem Tool verknüpfen und damit auch keinen entsprechenden Beitrag zum Spielerschutz leisten.
Ursprung Hessens Spielersperre schon vor 2012
Obwohl das heutige bundesweite OASIS-System erst mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 seine jetzige Form erhielt, musste die Spielersperre technisch nicht von Grund auf neu geschaffen werden. Sie knüpft an Strukturen an, die Hessen bereits im Rahmen des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags 2012 aufgebaut hatte.
Damals war das damalige Sperrsystem im Kern auf den terrestrischen Glücksspielmarkt zugeschnitten. Zunächst nutzten vor allem Spielbanken aus mehreren Bundesländern die Sperrdatei, während andere Bereiche getrennt organisiert waren. Bundesweit lizenzierte Online-Glücksspiele gab es damals noch nicht.
Schleswig-Holstein hatte sich dem Staatsvertrag nicht angeschlossen und eigene Lizenzen für Online-Casinos sowie ähnliche Angebote vergeben. Diese Anbieter waren nicht an das hessische System angebunden. Auch aufgrund dieses Sonderwegs des nördlichsten Bundeslandes galt der damalige Glücksspielstaatsvertrag für viele als gescheitert.
Doch es gab weitere Gründe, warum der Vertrag später grundlegend novelliert werden musste. So sah er insbesondere eine Begrenzung der Konzessionen für Sportwetten-Anbieter vor. Gerichte erklärten dieses Verfahren jedoch für unwirksam. Die Folge war, dass Sportwetten-Anbieter mehrere Jahre ohne reguläre Lizenz geduldet werden mussten.
Für Schleswig-Holstein war hingegen klar, dass eine Zustimmung zu einem neuen Glücksspielstaatsvertrag die bundesweite Legalisierung von Online-Glücksspielen voraussetzen würde. Dies geschah schließlich mit dem GlüStV 2021, der auch die OASIS-Spielersperre aus Hessen auf das gesamte Bundesgebiet ausweitete.
Zwar bekam die neu gegründete Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ihren Sitz im sachsen-anhaltischen Halle an der Saale. Für eine Verlegung der bestehenden Strukturen der Spielersperre gab es jedoch keinen Anlass.
So funktioniert der Antrag auf eine Spielersperre
Wer sich heute in Deutschland vom Glücksspiel ausschließen möchte, muss sich also weiterhin an das Regierungspräsidium Darmstadt wenden. Auf der Website des RPs kann der entsprechende Online-Antrag ausgefüllt und eingereicht werden. Alternativ kann das Antragsdokument auch ausgedruckt und per Post gesendet werden.
In beiden Fällen muss sich der Antragsteller mit einem Ausweisdokument identifizieren. Beim Online-Antrag ist dies entweder durch Upload des entsprechenden eingescannten oder fotografierten Dokuments möglich oder über einen direkten Login mit der deutschen BundID (Online-Funktion des Personalausweises).
Spielerinnen und Spieler, die sich sperren lassen möchten, müssen hierfür keine Gründe angeben. Lediglich ein Zeitrahmen muss festgelegt werden, beginnend bei mindestens drei Monaten. Spielersperren laufen dabei nicht von selbst aus. Erst nach Ende der im Antrag festgelegten Zeit kann ein Antrag auf Entsperrung eingereicht werden.
Wer einen solchen Antrag also niemals einreicht, bleibt weiterhin auf unbestimmte Zeit gesperrt. Anträge vor Ablauf der Sperrzeit bleiben ohne Ausnahme ungültig. Alternativ zu der dauerhaften Sperre per Antrag gibt es auch die 24-Stunden-Sperre.
Auch diese läuft komplett über das OASIS-Sperrsystem, wird aber über einen Glücksspiel-Anbieter aktiviert. Wer auf einer entsprechenden Plattform eingeloggt ist, kann mit einem Klick bzw. Wischen des Fingers einen digitalen Schalter umlegen und die Sperre aktivieren.
Diese Sperre läuft automatisch nach 24 Stunden auf, kann vorher aber ebenfalls nicht beendet werden, selbst wenn der- oder diejenige die Sperre versehentlich aktiviert hat, was nach Aussage der Glücksspielbetreiber aber eher unwahrscheinlich ist, da ein Klick oder das Sliden mehr als eine Sekunde beträgt.
Auch Sperren durch Anbieter und weitere Dritte möglich
OASIS ermöglicht nicht nur Selbstsperren, sondern auch Sperre durch Dritte. Dies sind insbesondere Angehörige, gesetzlich betreuende Personen oder auch Anbieter von Glücksspielen.
Solche Fremdsperren sind deutlich seltener als Selbstsperren und können und sollten nicht leichtfertig veranlasst werden. Nur zirka 3 % aller registrierten Sperren beruhen auf Fremdsperren.
Anders als bei der Selbstsperre ist bei der Fremdsperre immer ein valider Grund für den Sperrantrag anzugeben. Mögliche Gründe sind Spielsucht/Spielsuchtgefährung, Überschuldung, riskante Spieleinsätze im Verhältnis zum verfügbaren Budget oder die Vernachlässigung finanzieller Verpflichtungen.
Bei der Auswahl eines oder mehrerer dieser Punkte müssen vom Antragsteller auch entsprechende Belege eingereicht werden. Zudem muss sich der Antragsteller auch hier selbst ausweisen und sein Verhältnis zur zu sperrenden Person angeben.
Die betroffene Person erhält in jedem Fall Gelegenheit zur Stellungnahme. Eine Zustimmung ist für die Verhängung der Sperre jedoch nicht erforderlich. Entscheidend ist vielmehr, ob die vorgebrachten Gründe ausreichend belegt und nachvollziehbar sind.
Unabhängig davon können Glücksspielanbieter jederzeit eigene Sperren für ihre Angebote aussprechen.
Die OASIS Spielersperre 2026 in Zahlen
Die OASIS-Spielersperre in ihrer heutigen Form ist seit Mitte 2021 aktiv. Seit 2022 veröffentlicht das RP Darmstadt monatliche Zahlen zur Anwendung des Systems. Seither werden jeden Monat mit starken Schwankungen zwischen 40.000 und 120.000 Abfragen an das OASIS-System geschickt.
Abfrage bedeutet in diesem Fall schlichtweg, dass ein Glücksspielanbieter vor der Spielteilnahme prüft, ob eine Person in der OASIS-Sperrdatei eingetragen ist. Ist dies der Fall, darf die Person nicht zum Glücksspiel zugelassen werden.
Bis Mai 2026 wurden insgesamt 377.664 registriert. Allerdings können einige davon auch doppelt oder mehrfach für dieselben Personen gezählt worden sein. Etwas mehr als die Hälfte dieser Sperren beträgt eine Mindestdauer von genau einem Jahr. Jeweils rund 15 % der Sperren hingegen liegen bei unter einem Jahr oder zwischen ein und zwei Jahren.
Immerhin ganze 8 % aller Sperren wurden für einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren beantragt und sich damit als dauerhaft anzusehen.
Die Anzahl der Kurzeitsperren, also der 24-Stunden-Sperren, variiert Monat für Monat stark zwischen zirka 10.000 und 60.000 Sperren. Auch hier können Sperren derselben Personen mehrfach gezählt werden.
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