Die EU-Kommission hat dem gemeinsamen Antrag der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz zugestimmt und grünes Licht für eine Rückstufung der Restriktionszonen gegeben. In den Bereichen Bingen, Lennebergwald und Mainz wird die bisherige Sperrzone II B zur Sperrzone I herabgestuft. Die Gebiete, die zuvor in Zone I lagen, gelten nun offiziell als ASP-frei.
Ein wichtiger Schritt mit Ausblick auf 2027
Obwohl die Rückstufung ein bedeutender Meilerstein ist, bleibt die Region wachsam. „Das ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Seuche in Mainz-Bingen – dem aber noch weitere folgen müssen“, betont das Veterinäramt. Das erklärte Ziel ist die komplette Seuchenfreiheit, die nach aktuellem Stand frühestens im Jahr 2027 erreicht werden kann.
Was sich für Bürger und Landwirte im Kreis Mainz-Bingen ändert
Durch die neue Einstufung werden die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um bestehende Einschränkungen für die Bevölkerung, Jäger und Landwirte zu entschärfen.
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Umsetzung: In den kommenden drei Wochen wird das Veterinäramt die genauen Vorgaben erarbeiten und verwaltungsrechtlich umsetzen.
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Was bleibt: Trotz der Lockerung wird das Schwarzwild in der neuen Sperrzone I weiterhin verstärkt bejagt.
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Regeln im Wald: Sicherheit geht vor – die aktuellen Zäune, das Wegegebot sowie die Anleinpflicht für Hunde in den Waldgebieten bleiben für mindestens weitere 12 Monate bestehen.
Dr. Markus Wacker, Leiter des Veterinäramtes vom Kreis Mainz-Bingen, erklärt die Notwendigkeit: „Dies ist erforderlich, um in einem Jahr einen Antrag auf vollständige Aufhebung der Sperrzone I mit Erfolgsaussichten stellen zu können.“
Dank an Helfer und Blick auf September 2026
Landrat Thomas Barth, der Beigeordnete Erwin Malkmus und Dr. Markus Wacker sprachen allen Beteiligten ein „ausdrückliches Dankeschön“ aus. Der Dank richtet sich an Jäger, Kadaversuchteams, Drohnenpiloten, Zaunbauunternehmen sowie die Mitarbeitenden der Behörden, insbesondere die Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft.
Während im Norden des Kreises aufgeatmet werden kann, bleiben die strengen Regeln von Laubenheim über Bodenheim und Oppenheim bis Guntersblum vorerst unverändert. Hier richtet sich der Blick auf den September 2026: Dann wird die Rückstufung der Sperrzone II A angestrebt, die auch das Kerngebiet am Oppenheimer Wäldchen umfasst.
Die Behörden rufen die Bevölkerung im Kreis Mainz-Bingen weiterhin zu Geduld und Akzeptanz auf, um das gemeinsame Ziel der vollständigen ASP-Freiheit nicht zu gefährden.




