BYC-NewsMainzInsolvenz in Mainz der MZ Supermarkt GmbH

Insolvenz in Mainz der MZ Supermarkt GmbH

Beschluss des Amtsgerichts Mainz umfasst Verfügungsbeschränkungen und Einsetzung eines vorläufigen Verwalters

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der MZ Supermarkt GmbH hat das zuständige Amtsgericht Mainz (Geschäfts-Nr.: 280 IN 20/26) am 24. März 2026 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Nestlestraße 63, 55120 Mainz, wird durch den Geschäftsführer E. Cerci vertreten und ist im Handelsregister unter HRB 52807 eingetragen. Mit diesem gerichtlichen Schritt unterliegt die Gesellschaft ab sofort den rechtlichen Beschränkungen, die das Insolvenzverfahren vorsieht.

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Gegenstand des Unternehmens

Import und Export, der Groß- und Einzelhandel sowie der Onlinehandel (jeweils sowohl mit inländischen Geschäftspartnern als auch mit solchen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in Drittstaaten) mit Lebensmitteln, Getränken (auch alkoholischen Getränken), Tabakwaren, Fleischwaren und sonstigen Waren des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Non-Food-Artikeln, die üblicherweise in Supermärkten verkauft werden (insbesondere Textilien, Zeitschriften, Bürobedarfs- und Geschenkartikel, Porzellan- und Haushaltswaren sowie nicht apotheken- oder verschreibungspflichtige Arzneimittel).

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch von der Kanzlei BGP Insolvenzverwalter in Mainz bestellt. Gemäß der gerichtlichen Anordnung sind sämtliche Verfügungen der Antragsgegnerin ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Herr Goetsch übernimmt damit die Aufsicht über die wirtschaftlichen Belange der Gesellschaft, um die spätere Insolvenzmasse im Rahmen vom Insolvenzverfahren MZ Supermarkt GmbH zu sichern und zu erhalten.

Auswirkungen auf Drittschuldner und Rechtsmittel der MZ Supermarkt GmbH

Schuldner der MZ Supermarkt GmbH werden durch das Gericht aufgefordert, ihre Leistungen nur noch unter strikter Beachtung des Beschlusses zu erbringen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts bereit. Gegen diese Entscheidung kann die Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde beim Amtsgericht Mainz einlegen. Diese Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses im Insolvenzverfahren MZ Supermarkt GmbH.

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