BYC-NewsWiesbadenInsolvenz der THOR Vierte GmbH & Co. KG in Wiesbaden

Insolvenz der THOR Vierte GmbH & Co. KG in Wiesbaden

Amtsgericht ordnet vorläufige Verwaltung für THOR Vierte GmbH & Co. KG an – Dr. Martin Kaltwasser zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt

In der hessischen Landeshauptstadt hat ein weiteres Unternehmen den Gang zum Insolvenzgericht antreten müssen. Wie das Amtsgericht Wiesbaden offiziell bekannt gab, wurde am 19.03.2026 um 13:48 Uhr die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der THOR Vierte GmbH & Co. KG angeordnet. Damit tritt ein offizielles Insolvenzverfahren in Wiesbaden (Aktenzeichen 10 IN 575/25) in Kraft, das weitreichende rechtliche Konsequenzen für den Geschäftsbetrieb des in der Hohenstaufenstraße 1 ansässigen Unternehmens hat.

Der Tätigkeitsschwerpunkt der Gesellschaft liegt auf dem Immobiliensektor. Gemäß Handelsregistereintragungen befasst sich das Unternehmen insbesondere mit folgenden Bereichen:

  • Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.

  • Entwicklung und Bebauung von eigenen Immobilienprojekten.

  • Vermietung und Vermarktung (einschließlich des Verkaufs) der entwickelten Objekte.

  • Verwaltung des eigenen Vermögens.

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Sicherung der Insolvenzmasse durch das Gericht

Um die vorhandenen Vermögenswerte zu schützen und eine Gleichbehandlung aller Gläubiger zu garantieren, wurden strikte Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Ab sofort sind Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit der ausdrücklichen Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum Verwalter im Rahmen vom Insolvenzverfahren in Wiesbaden bestellte das Gericht den erfahrenen Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser von der Kanzlei LIESER Rechtsanwälte. Er wird nun die wirtschaftliche Gesamtsituation prüfen und feststellen, ob eine Fortführung der THOR Vierte GmbH & Co. KG realistisch ist.

Zahlungsstopp für Schuldner der Gesellschaft

Der gerichtliche Beschluss betrifft auch direkt die Vertragspartner und Schuldner des Unternehmens. Diese werden ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die THOR Vierte GmbH & Co. KG nur noch unter strikter Beachtung des Beschlusses gemäß § 23 Abs. 1 S. 3 InsO zu erbringen. Diese Maßnahme dient der rechtlichen Absicherung und ist ein Standardprozedere im Insolvenzverfahren in Wiesbaden, um die Masse für die Gläubigergemeinschaft zusammenzuhalten. Der vollständige Beschluss liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wiesbaden bereit.

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Rechtsmittel und Fristen für Beteiligte

Gegen die Anordnung der vorläufigen Verwaltung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Wiesbaden einlegen. Unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen (etwa bei Rügen zur internationalen Zuständigkeit) steht dieses Recht auch den Gläubigern zu. Die Frist beginnt bei öffentlicher Bekanntmachung zwei Tage nach der Veröffentlichung.

Welche langfristigen Auswirkungen das Insolvenzverfahren in Wiesbaden auf die THOR Vierte GmbH & Co. KG haben wird, hängt nun maßgeblich von dem Gutachten ab, das Dr. Martin Kaltwasser für das Gericht erstellen wird.