Ein Zwischenfall im Werkraum der Ulfenbachtalschule im Grasellenbacher Ortsteil Wahlen (Südhessen) hat am Freitagvormittag (20.03.2026) einen größeren Einsatz von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei ausgelöst. Gegen 11:00 Uhr ging der Notruf bei der Leitstelle ein, nachdem in dem Schulgebäude in der Friedhofstraße eine starke Rauchentwicklung festgestellt worden war.
Versehentlich aktivierte Herdplatte als Ursache
Nach dem derzeitigen Stand der polizeilichen Ermittlungen ist der Brand in der Ulfenbachtalschule auf ein menschliches Versehen zurückzuführen. Eine Lehrkraft hatte im Werkraum der Grundschule offenbar versehentlich eine Herdplatte eingeschaltet. Die dadurch entstandene Hitze entzündete auf der Platte platzierte Kleinteile, woraufhin die Flammen auch auf eine angrenzende Wand übergriffen. Dies führte innerhalb kurzer Zeit zu einer dichten Rauchgasbildung in den betroffenen Räumlichkeiten.
Schnelles Eingreifen der Feuerwehr
Die alarmierten Brandschützer aus Grasellenbach waren schnell vor Ort und konnten das Feuer unter Atemschutz rasch löschen. Durch das zügige Eingreifen der Feuerwehrleute konnte eine weitere Ausbreitung der Flammen auf das restliche Schulgebäude verhindert werden. Der entstandene Sachschaden an der Wand und dem Inventar wird derzeit noch ermittelt, scheint jedoch dank der schnellen Löscharbeiten begrenzt geblieben zu sein.
Zwei Verletzte und rechtliche Konsequenzen
Trotz des glimpflichen Ausgangs forderte der Brand in der Ulfenbachtalschule zwei Leichtverletzte. Zwei Lehrerinnen im Alter von 34 und 41 Jahren hatten Rauchgase eingeatmet. Sie wurden vom Rettungsdienst erstversorgt und anschließend vorsorglich zur weiteren medizinischen Abklärung in ein nahegelegenes Krankenhaus transportiert. Schüler kamen nach ersten Informationen nicht zu Schaden.
Die Polizei hat routinemäßig die Ermittlungen aufgenommen und ein Verfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Brandstiftung eingeleitet. Solche Verfahren sind bei Bränden in öffentlichen Einrichtungen nach versehentlichen Handlungen die Standardprozedur zur rechtlichen Absicherung des Vorfalls.




