Am Donnerstagmittag (19.03.2026) kam es im Stadtgebiet von Frankenthal zu einem Zusammenstoß zwischen einem Pkw und einer Fahrradfahrerin. Gegen 12:00 Uhr ereignete sich der Unfall in Frankenthal im Bereich der Straße „Am Kanal“, bei dem eine 66-jährige Frau leichte Verletzungen erlitt und medizinisch versorgt werden musste.
Vorfahrt missachtet im Einmündungsbereich
Nach den bisherigen Erkenntnissen der Polizei befuhr ein 77-jähriger Autofahrer den Starenweg in Fahrtrichtung „Am Kanal“. Zeitgleich war die 66-jährige Radfahrerin auf dem dortigen Radweg unterwegs. Sie kam aus Richtung Ludwigshafen-Pfingstweide und fuhr in Richtung der Frankenthaler Innenstadt. Als sie den Einmündungsbereich querte, kam es zum verhängnisvollen Unfall in Frankenthal: Der Pkw-Fahrer übersah die herannahende Radfahrerin, woraufhin beide Fahrzeuge kollidierten.
Sturz und medizinische Versorgung
Durch den Aufprall verlor die Frau das Gleichgewicht und stürzte zu Boden. Dabei zog sie sich leichte Verletzungen zu. Der alarmierte Rettungsdienst übernahm die Erstversorgung vor Ort und brachte die 66-Jährige zur weiteren medizinischen Beobachtung in ein nahegelegenes Krankenhaus. Der 77-jährige Unfallverursacher blieb körperlich unverletzt.
Geringer Sachschaden und rechtliche Folgen
Trotz der Kollision hielten sich die materiellen Schäden in Grenzen; die Polizei stufte den Sachschaden an Pkw und Fahrrad als minimal ein. Dennoch hat der Vorfall für den Autofahrer juristische Konsequenzen. Gegen den 77-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung im Zusammenhang mit dem Unfall in Frankenthal eingeleitet.
Die Polizei Frankenthal weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, insbesondere an Einmündungen und beim Queren von Radwegen auf die Vorfahrt schwächerer Verkehrsteilnehmer zu achten.




