BYC-NewsWiesbadenWichtige Infos zum Glasfaserausbau in Wiesbaden

Wichtige Infos zum Glasfaserausbau in Wiesbaden

Eigenwirtschaftlicher Netzausbau durch private Anbieter – Tiefbauamt überwacht Qualität der Baustellen im Stadtgebiet

Die digitale Infrastruktur der hessischen Landeshauptstadt wird derzeit massiv modernisiert. Der Glasfaserausbau in Wiesbaden befindet sich in einer intensiven Phase, in der mehrere Telekommunikationsunternehmen parallel daran arbeiten, Haushalte und Unternehmen an das Hochgeschwindigkeitsnetz anzuschließen. Für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich daraus viele Chancen, aber auch rechtliche Fragen zum Wettbewerb und zu bestehenden Verträgen.

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Eigenwirtschaftlicher Ausbau ohne Steuergelder

Ein wesentlicher Aspekt beim Glasfaserausbau in Wiesbaden ist die Finanzierung. Die Verlegung der Leitungen erfolgt „eigenwirtschaftlich“. Das bedeutet, dass die beteiligten Telekommunikationsunternehmen die kompletten Kosten für Erdarbeiten und Material selbst tragen. Die Stadt Wiesbaden wird finanziell nicht belastet. Dennoch nimmt die Verwaltung eine wichtige Kontrollfunktion ein: Das städtische Tiefbauamt überwacht die ausführenden Fachfirmen kontinuierlich. Dabei wird strikt auf die Einhaltung technischer Standards geachtet; bei Mängeln im Straßenbau oder bei der Oberflächenwiederherstellung muss das jeweilige Unternehmen auf eigene Kosten nachbessern.

Wettbewerb und das Recht auf „Überbauung“

Häufig stellt sich die Frage, ob mehrere Anbieter im selben Viertel graben dürfen. Rechtlich ist dies eindeutig geregelt: Ein sogenannter Überbau ist zulässig. Das heißt, auch wenn bereits ein Unternehmen Leitungen in einer Straße verlegt hat, darf ein Konkurrent dort ebenfalls aktiv werden. Wichtig für Verbraucher: Bestehende Kupfer- oder Kabelanschlüsse werden durch den Glasfaserausbau in Wiesbaden weder abgeschaltet noch zurückgebaut. Die alten Leitungen bleiben voll funktionsfähig, sodass niemand zur Umstellung gezwungen ist.

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Verbraucherschutz: Vorsicht vor aggressiver Werbung

Im Zuge des Wettbewerbs werben viele Firmen derzeit offensiv um Neukunden. Das Tiefbauamt und Verbraucherschützer mahnen hier zur Aufmerksamkeit. Aussagen von Vertretern an der Haustür, wonach alte Leitungen bald abgeschaltet würden oder künftig nicht mehr nutzbar seien, sind schlichtweg unzulässig und dienen oft nur dem schnellen Verkaufsabschluss. Nutzer können völlig frei entscheiden, ob und bei welchem Anbieter sie einen Glasfaservertrag unterzeichnen möchten.

Vertragslaufzeiten und Anbieterwechsel

Wer sich im Rahmen vom Glasfaserausbau in Wiesbaden für einen neuen Anschluss entscheidet, sollte das Kleingedruckte prüfen. Die zweijährige Mindestlaufzeit beginnt in der Regel bereits mit dem Tag des Vertragsabschlusses und nicht erst, wenn der Anschluss tatsächlich technisch bereitgestellt wird. Beim Wechsel des Anbieters greifen zudem die gewohnten gesetzlichen Kundenschutzrechte, die einen reibungslosen Übergang ohne lange Versorgungslücken sicherstellen sollen.