BYC-NewsAlzey-WormsInsolvenz der Durmaz GmbH aus Alzey eröffnet

Insolvenz der Durmaz GmbH aus Alzey eröffnet

Amtsgericht Mainz eröffnet Verfahren – Schriftliches Prüfungsverfahren für Gläubiger bis Juni festgesetzt

Das Amtsgericht Mainz hat am 16. März 2026 um 10:20 Uhr offiziell das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Garten- und Landschaftsbaubetrieb Durmaz GmbH eröffnet (Geschäfts-Nr.: 1 IN 41/25). Das Unternehmen mit Sitz in der Hospitalstraße 45 in Alzey, das unter der Leitung von Geschäftsführer Z. Durmaz steht, befindet sich damit ab sofort in der Phase der rechtlichen Abwicklung.

Bestellung der Insolvenzverwaltung

Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Hendriock aus Mannheim bestellt. Mit der Eröffnung des Verfahrens übernimmt er die Verwaltung der Masse und ist der alleinige Ansprechpartner für alle finanziellen Belange der Gesellschaft. Personen oder Firmen, die noch Verpflichtungen gegenüber der Durmaz GmbH haben, wurden gerichtlich angewiesen, Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten, um die rechtliche Wirksamkeit der Tilgung sicherzustellen.

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Wichtige Fristen für Gläubiger

Für alle Gläubiger der Durmaz GmbH beginnt nun eine wichtige Phase der Forderungssicherung. Das Gericht hat hierfür konkrete Termine festgelegt:

  • Anmeldefrist: Insolvenzforderungen müssen bis spätestens zum 19. Mai 2026 beim Insolvenzverwalter schriftlich angemeldet werden.

  • Mitteilung von Sicherungsrechten: Gläubiger, die Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin beanspruchen, müssen dies dem Verwalter unverzüglich mitteilen, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

  • Prüfungsstichtag: Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der entscheidende Stichtag, der einem Berichtstermin entspricht, wurde auf den 09. Juni 2026 terminiert.

Prüfung der Unterlagen

Innerhalb des Zeitraums zwischen dem Ende der Anmeldefrist und dem Prüfungsstichtag werden die Insolvenztabelle sowie die eingegangenen Anmeldungsunterlagen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mainz zur Einsicht für die beteiligten Parteien niedergelegt. Bis zum Stichtag am 9. Juni können zudem schriftliche Widersprüche gegen angemeldete Forderungen eingereicht oder Anträge bezüglich der Person des Verwalters sowie zur Besetzung eines Gläubigerausschusses gestellt werden.

Über den weiteren Fortgang, insbesondere eine mögliche Unternehmensstilllegung oder einen Insolvenzplan für die Durmaz GmbH, wird im Rahmen der weiteren Verwertung der Insolvenzmasse entschieden.