Vor der 5. Strafkammer des Landgerichts Mainz hat ab Freitag, 13. März 2026, ein umfangreiches Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und schwerer Raubdelikte. Im Mittelpunkt der Anklage steht ein 32-jähriger Mann, der über ein Jahr lang einen gut organisierten Kokainhandel in Worms betrieben haben soll. Die Dimensionen der Vorwürfe sind ordentlich: Die Ermittler gehen von Handelsmengen im zweistelligen Kilogrammbereich aus.
Millionenschwere Erlöse durch Kokainhandel in Worms
Laut Anklageschrift soll der Beschuldigte zwischen Juni 2024 und Juli 2025 agiert haben. Allein durch den Verkauf von fünf Kilogramm Kokain im Jahr 2024 soll er mindestens 137.500 Euro eingenommen haben. Die Geschäfte skalierten offenbar im Sommer 2025 massiv: Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Juli über einen Bestand von rund 25 Kilogramm Kokain verfügt zu haben. Durch weitere Verkäufe, teils in Zusammenarbeit mit Komplizen, soll ein zusätzlicher Erlös von 412.500 Euro generiert worden sein.
Verdeckte Ermittler stoppen den Kokainhandel in Worms
Dem Angeklagten wurde schließlich eine Falle gestellt. Er verkaufte mehrfach Proben und größere Mengen an verdeckte Ermittler der Polizei. Bei der anschließenden Durchsuchung seiner Lagerräume in Worms stellten die Beamten rund 10 Kilogramm Kokain sowie 360 Gramm MDMA sicher. In einem Fahrzeug fanden die Einsatzkräfte zudem eine Schreckschusspistole und Streckmittel.
Brutale Übergriffe auf eine Zeugin
Neben den Drogendelikten wiegt ein weiterer Anklagepunkt schwer: Der 32-Jährige soll eine ihm bekannte Frau mehrfach unter Anwendung von Gewalt beraubt haben. Im Juni 2025 lockte er sie laut Anklage an das Wormser Rheinufer, schlug sie zu Boden und entwendete ihr Smartphone. Dabei soll er ein Klappmesser bei sich geführt und die Frau kurzzeitig in seinem Auto eingesperrt haben. Nur einen Monat später passte er das Opfer erneut in Mannheim ab, um ihr gewaltsam ein weiteres Mobiltelefon abzunehmen.
Fortsetzungstermine im Prozess um den Kokainhandel in Worms
Aufgrund der Komplexität der Vorwürfe und der hohen Anzahl an Beweismitteln hat das Landgericht Mainz zahlreiche Fortsetzungstermine bis Ende April angesetzt. Der Angeklagte, der sich seit Juli 2025 in Untersuchungshaft befindet, muss bei einer Verurteilung mit einer langjährigen Freiheitsstrafe rechnen. Die nächsten Verhandlungen finden am 27. März sowie an mehreren Terminen im April im Saal 201 statt.




