Am Dienstag, 10. März 2026, beginnt vor dem Mainzer Landgericht der Prozess gegen einen 24-jährigen Mann. Die Staatsanwaltschaft legt ihm gefährliche Körperverletzung in form einer Messerattacke zur Last. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im September 2025 seine damalige Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung in Mainz körperlich angegriffen zu haben.
Dramatische Details zur Messerattacke in Mainz
Laut Anklageschrift begann der Übergriff damit, dass der Mann die Frau zunächst mit einem T-Shirt und später mit seinem Unterarm gegen eine Wand drückte. Die Zeugin bekam dadurch keine Luft mehr. Trotz ihrer verzweifelten Abwehrversuche schlug der Angeklagte ihr ins Gesicht, riss sie an den Haaren zu Boden und traktierte die am Boden Liegende mit weiteren Schlägen.
Die Situation eskalierte, als der 24-Jährige ein Messer aus der Küche holte. Die Staatsanwaltschaft führt aus, dass der Mann mindestens 20-mal auf den Körper der wehrlosen Frau einstach. Erst nach dieser massiven Gewalteinwirkung ließ er aus eigenem Antrieb von seinem Opfer ab.
Flucht und medizinische Notversorgung
Die schwer verletzte Frau nutzte diesen Moment, um aus der Wohnung zu fliehen und bei Nachbarn im Haus Hilfe zu suchen. Infolge der Messerattacke in Mainz erlitt sie zahlreiche Hämatome sowie eine Vielzahl von Stich- und Schnittwunden am gesamten Körper. Der Angeklagte konnte kurz nach der Tat festgenommen werden und befindet sich bereits seit Ende September 2025 in Untersuchungshaft.
Langwierige Beweisaufnahme am Landgericht nach Messerattacke in Mainz
Die 1. Strafkammer hat für die Aufarbeitung der Tat insgesamt sieben Verhandlungstage im Saal 201 angesetzt. Da der Angeklagte die Tatbegehung offenbar nicht bestreitet, wird sich das Gericht insbesondere mit den Hintergründen der Tat und der psychischen Verfassung des Mannes zum Tatzeitpunkt befassen. Weitere Fortsetzungstermine sind bis Ende März geplant, unter anderem am 16., 17. und 19. März.





