Am Montag, 2. März beginnt am Landgericht Mainz ein Sicherungsverfahren, da die Staatsanwaltschaft von einer psychischen Erkrankung ausgeht. Nach einem Einbruch in Ingelheim soll ein 57-jähriger Mann den Hauseigentümer mit einem Messer bedroht haben.
Räuberischer Diebstahl nach Hauseinstieg
Vor der 5. Strafkammer des Mainzer Gerichts beginnt am Montag, 2. März 2026 der Prozess gegen einen 57-jährigen Mann. Die Justiz wirft dem Beschuldigten räuberischen Diebstahl vor. Der Vorfall ereignete sich bereits Anfang September 2025 in Ingelheim, als der Mann in ein leerstehendes Einfamilienhaus einstieg. Laut Antragsschrift schlug er eine Fensterscheibe ein und entwendete aus dem Gebäude ein Messer.
Gefährliche Flucht im Fokus am Landgericht Mainz
Der Hauseigentümer überraschte den mutmaßlichen Dieb noch am Tatort und forderte ihn auf, stehen zu bleiben. Der Beschuldigte flüchtete jedoch zunächst mit einem Fahrrad und später zu Fuß, als er zweimal stürzte. Während der Verfolgung durch den Eigentümer eskalierte die Situation: Der 57-Jährige drehte sich um und führte mit dem zuvor gestohlenen Messer Stichbewegungen in Richtung des Geschädigten aus. Trotz der Angriffe verfolgte der Zeuge den Mann weiter, bis dieser schließlich drohte: „Ich stech dich ab“.
Psychische Erkrankung bestimmt das Sicherungsverfahren
Im Zentrum der Verhandlung steht die Schuldfähigkeit des Mannes. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt an einer akuten paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie litt. Da er die Tat somit im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben könnte, dient das Sicherungsverfahren am Landgericht Mainz dazu, über eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu entscheiden. Der Mann befindet sich bereits seit Mitte Oktober 2025 vorläufig in einer entsprechenden Einrichtung.
Weitere Termine und Fortsetzung
Das Landgericht Mainz hat für die Klärung des Sachverhalts und die Anhörung von Sachverständigen mehrere Termine angesetzt. Die Kammer tagt unter anderem am 9., 16., 19. und 30. März jeweils im Saal 201. Ein Urteil oder eine Entscheidung über die Unterbringung wird zum Ende des Monats erwartet, sofern die Beweisaufnahme wie geplant verläuft.
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