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Insolvenz der Wach- und Schließgesellschaft in Bad Kreuznach

Amtsgericht eröffnet Verfahren unter Aktenzeichen 3 IN 13/26 – Rechtsanwältin Annemarie Dhonau zur Insolvenzverwalterin bestellt

Ein bekanntes Unternehmen der Sicherheitsbranche in der Region Bad Kreuznach steht vor dem Aus: Über das Vermögen der FWS – Frankfurter Wach- und Schließgesellschaft mbH mit Sitz in der Bosenheimer Straße wurde offiziell das Verfahren zur Insolvenz in Bad Kreuznach eröffnet. Der entsprechende Beschluss des Amtsgerichts trat am 26. Februar 2026 um 18:00 Uhr in Kraft. Betroffen ist ein Traditionsname, der unter der Geschäftsführung von Luuk Karel Petrus Louwhoff steht.

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Sanierungsexpertin übernimmt die Verwaltung

Zur Insolvenzverwalterin wurde die erfahrene Rechtsanwältin und Fachanwältin für Insolvenzrecht, Annemarie Dhonau von der Kanzlei Dr. Schiebe u. Coll., bestellt. Sie koordiniert ab sofort alle weiteren Schritte zur Insolvenz in Bad Kreuznach und ist die zentrale Ansprechpartnerin für Gläubiger und Schuldner. Personen oder Firmen, die noch Verpflichtungen gegenüber der FWS mbH haben, werden hiermit aufgefordert, Zahlungen ausschließlich an die Insolvenzverwalterin zu leisten.

Wichtige Fristen für Gläubiger der FWS – Frankfurter Wach- und Schließgesellschaft mbH

Für alle Beteiligten, die noch Forderungen gegen das Unternehmen FWS – Frankfurter Wach- und Schließgesellschaft mbH offen haben, setzt das Gericht klare Termine:

  • Anmeldung von Forderungen: Insolvenzgläubiger müssen ihre Forderungen schriftlich bis spätestens zum 29. April 2026 bei der Insolvenzverwalterin anmelden.

  • Sicherungsrechte: Wer Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Gesellschaft beansprucht, muss dies der Verwalterin unverzüglich mitteilen. Versäumnisse können hier zu Schadensersatzpflichten führen.

  • Prüfungstermin: Das Gericht hat ein schriftliches Verfahren angeordnet. Als Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, wurde der 20. Mai 2026 festgelegt.

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Einsichtnahme und Widerspruchsfristen

Im Zuge der Insolvenz in Bad Kreuznach kann die Insolvenztabelle bis zum Stichtag auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Kreuznach (jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr) eingesehen werden. Da das Verfahren schriftlich durchgeführt wird, müssen auch etwaige Widersprüche gegen festgestellte Forderungen schriftlich eingereicht werden. Dabei ist genau anzugeben, ob sich der Widerspruch gegen den Grund, den Betrag oder den Rang der Forderung richtet.

Wichtig für Gläubiger: Sollte nach Ablauf der Fristen kein Widerspruch vorliegen, gelten die Forderungen als festgestellt. Eine gesonderte Benachrichtigung über die Feststellung erfolgt laut Gerichtsbeschluss nicht.

Der vollständige Beschluss zur Insolvenz in Bad Kreuznach sowie die Rechtsbehelfsbelehrung liegen zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts bereit.

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