In den vergangenen Wochen wurden an verschiedenen Stellen im rheinhessischen Budenheim sowie in den angrenzenden Außenbereichen vermehrt wilde Müllenstorgungen von Bürgern festgestellt. Während die reguläre Müllentsorgung in Budenheim über festgesetzte Abfuhrtermine und Wertstoffhöfe organisiert ist, wird zunehmend Abfall außerhalb dieser Strukturen im öffentlichen Raum hinterlassen.
Schwerpunkte: Sperrmüll und Elektroaltgeräte
Ein Schwerpunkt der illegalen Müllentsorgung in Budenheim liegt auf der Ablagerung von Sperrmüll. In Wohngebieten und auf Gehwegen werden häufig Möbelstücke, Matratzen oder ausrangierte Elektrogeräte und sogar alte Gasflaschen und Farbeimer abgestellt. Diese Gegenstände verbleiben oft über längere Zeit im öffentlichen Raum, da sie nicht zur regulären Abfuhr angemeldet wurden. Auch an Standplätzen für Altglascontainer werden vermehrt Fremdstoffe hinterlassen, die dort nicht entsorgt werden dürfen.
Neben dem innerörtlichen Bereich sind auch die Grünflächen rund um Budenheim betroffen. Hier werden regelmäßig Bauschutt, Altreifen und Grünschnitt von Spaziergängern afgefunden. Diese Ablagerungen können Schadstoffe in den Boden freisetzen und erfordern einen hohen logistischen Aufwand bei der Beseitigung.
Kosten und Konsequenzen für die Allgemeinheit
Da die Verursacher in den meisten Fällen unbekannt sind, trägt die Allgemeinheit die Kosten für diese zusätzliche Müllentsorgung in Budenheim. Es wird darauf hingewiesen, dass illegale Müllablagerungen eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit Bußgeldern geahndet wird.
Entsorgungswege und Zeugenhinweise
Es wird daran erinnert, dass für fast alle Abfallarten legale und teils kostenfreie Entsorgungswege existieren. Sperrmüll kann beim zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises zur Abholung angemeldet werden. Um die Verursacher illegaler Ablagerungen zu ermitteln, sind die Behörden auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Beobachtungen zu Fahrzeugen oder Personen im Zusammenhang mit der illegalen Müllentsorgung in Budenheim können den zuständigen Stellen gemeldet werden.
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