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Insolvenz der Wiesbadener Baufirma Rin Bau GmbH

Gerichtlicher Beschluss in Wiesbaden – im Rahmen vom Insolvenzantragsverfahren der Rin Bau GmbH wurden erste Sicherungsmaßnahmen getroffen, um das Vermögen des Bauunternehmens zu schützen.

Das Insolvenzgericht in Wiesbaden hat am 18.02.2026 um 09:00 Uhr einen wichtigen Beschluss im Hinblick auf die Rin Bau GmbH mit Sitz in der Mainzer Straße 97, 65189 Wiesbaden, gefasst. Unter dem Aktenzeichen 10 IN 74/26 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Damit tritt das Insolvenzantragsverfahren der Rin Bau GmbH in eine entscheidende Phase, in der die Verfügungsgewalt der Geschäftsführung, vertreten durch Gheorghe Corban aus Appenheim, eingeschränkt wird.

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Gegenstand der Rin Bau GmbH

Die Bauunternehmung zur Ausführung von sämtlichen Arbeiten im Bereich Hoch- und Tiefbau, sowie zur Erstellung schlüsselfertiger Wohn- und Geschäftsbauten auf eigenen oder fremden Grundstücken, die Durchführung von Umbauten und Altbausanierungen aller Art, der An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie alle sonstigen Haupt- und Nebenarbeiten im Bereich einer Bauunternehmung, jedoch mit Ausnahme von Bauträgertätigkeiten im Sinne von § 34 c GewO, Abschluss aller zur Förderung des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar erforderlichen Geschäfte. Tätigkeiten, die einer behördlichen Genehmigung/Erlaubnis bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.

Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen und die Interessen der Gläubiger zu wahren, wurde Rechtsanwalt Martin Sarris aus Wiesbaden zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ab sofort sind Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit seiner ausdrücklichen Zustimmung wirksam. Dies ist ein Standardvorgehen im Insolvenzantragsverfahren der Rin Bau GmbH, um unkontrollierte Vermögensabflüsse während der Prüfungsphase zu verhindern.

Schuldner des Unternehmens werden zudem ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen nur noch unter strikter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

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Details zur Kanzlei und Rechtsmitteln

Der bestellte Verwalter, Rechtsanwalt Martin Sarris (Kanzlei ranowi), ist unter der Adresse Willy-Brandt-Allee 18 in Wiesbaden erreichbar. Betroffene Parteien können den vollständigen Beschluss des Insolvenzgerichts direkt in der Geschäftsstelle einsehen.

Gegen die Entscheidung zur Einleitung vom Insolvenzantragsverfahren der Rin Bau GmbH steht der Antragstellerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Diese muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Wiesbaden eingereicht werden. Auch Gläubiger können unter bestimmten Voraussetzungen (Rüge der internationalen Zuständigkeit) Beschwerde einlegen.

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