Autofahren an Fastnacht – Die fünfte Jahreszeit lädt dazu ein, in bunte Rollen zu schlüpfen und ausgelassen zu feiern. Doch sobald der Weg zur nächsten Veranstaltung mit dem eigenen Pkw angetreten wird, endet die Narrenfreiheit auf den Straßen. Grundsätzlich gibt es zwar kein Gesetz, das es explizit untersagt, Kostümiert am Steuer zu sitzen, dennoch setzt der Gesetzgeber klare Grenzen. Die wichtigste Regel lautet: Die Sicht, das Gehör sowie die Bewegungsfreiheit des Fahrers dürfen durch die Verkleidung zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt werden.
Sicht und Vermummungsverbot: Kostümiert am Steuer
Besondere Vorsicht ist bei Masken und ausladenden Kopfbedeckungen geboten. Wer Kostümiert am Steuer fährt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass die Identität nicht mehr feststellbar ist. Das geltende Vermummungsverbot untersagt Maskierungen, die wesentliche Gesichtszüge verbergen. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann ein Bußgeld von 60 Euro nach sich ziehen. Auch Perücken oder große Hüte, die das Sichtfeld einschränken oder das Gehör dämpfen, sollten aus Sicherheitsgründen erst nach der Fahrt angelegt werden.
Versicherungsschutz und Haftung bei Unfällen
Neben polizeilichen Bußgeldern drohen bei Missachtung der Regeln empfindliche Konsequenzen durch die Kfz-Versicherung. Kommt es zu einem Unfall, während ein Fahrer Kostümiert am Steuer saß und die Verkleidung die Reaktion behindert hat, kann die Vollkaskoversicherung die Leistungen wegen grober Fahrlässigkeit kürzen oder ganz verweigern. In der Haftpflichtversicherung kann zudem eine Mithaftung angerechnet werden.
Um sicher und ohne rechtliche Probleme durch die tollen Tage zu kommen, empfiehlt es sich, sperrige Kostümteile oder Masken im Kofferraum zu transportieren und erst am Zielort anzulegen.
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