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Kann man die Hundesteuer absetzen?

Die Kosten für die Hundehaltung sind im Jahr 2025 massiv gestiegen – allein das Futter verteuerte sich laut Statistischem Bundesamt drastisch. Viele Halter fragen sich daher bei der Steuererklärung: Kann ich mir einen Teil der Ausgaben vom Finanzamt zurückholen? Wie kann ich die Hundesteuer absetzen? Während die reine Hundesteuer für Privatpersonen Tabu bleibt, gibt es bei Betreuung und Pflege lukrative Möglichkeiten.

Hundesteuer absetzen?

Zuerst die schlechte Nachricht: Die Hundesteuer für eine private Hundehaltung kann nicht von der Steuer abgesetzt werden. Da sie von den Gemeinden erhoben wird und der privaten Lebensführung zugerechnet wird, erkennt das Finanzamt diese Kosten nicht an. 2024 nahmen die Städte und Gemeinden so die Rekordsumme von rund 430 Millionen Euro ein.

Wo Sie dennoch sparen können: 3 Tipps für Halter

Wer clever ist, kann an anderen Stellen Steuervorteile nutzen. Der Lohnsteuerhilfeverein VLH weist auf folgende Möglichkeiten hin:

1. Haushaltsnahe Dienstleistungen (Hundefriseur & Betreuung) Hier schlummert das größte Sparpotenzial. Kosten für die professionelle Fellpflege (Hundefriseur) oder eine Tierbetreuung können als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden – vorausgesetzt, die Leistung findet in Ihrem Haushalt statt.

  • Wichtig: Die Rechnung muss unbar (z. B. Überweisung) beglichen werden.

  • Gassi-Service: Laut Bundesfinanzhof sind auch die Kosten für einen Gassi-Service absetzbar, selbst wenn der Spaziergang außerhalb des Grundstücks stattfindet.

2. Hundehaftpflichtversicherung Die Beiträge zur Hundehalter-Haftpflichtversicherung können grundsätzlich als Vorsorgeaufwendungen eingetragen werden. Dies bringt jedoch nur dann einen Vorteil, wenn der Höchstbetrag für Versicherungen (meist durch die Krankenkasse bereits erschöpft) noch nicht erreicht ist.

3. Dienst- und Assistenzhunde Völlig andere Regeln gelten für Hunde, die beruflich genutzt werden (z. B. Polizeihunde) oder als Assistenzhunde (z. B. Blindenhunde) dienen. In diesen Fällen können nahezu alle Kosten – von der Steuer über das Futter bis zum Tierarzt – als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

Was das Finanzamt nicht akzeptiert

Nicht absetzbar sind im privaten Bereich leider:

  • Tierarztkosten: Behandlungen beim Veterinär zählen zur privaten Lebensführung.

  • Tierkrankenversicherungen: Diese werden steuerlich nicht als Vorsorgeaufwand anerkannt.

  • Futter und Spielzeug: Diese Ausgaben müssen Halter komplett selbst tragen.

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