Am Sonntagnachmittag, 25. Januar 2026, wollte eine 53-jährige Frau lediglich eine Wohnung besichtigen. Dafür stellte sie ihren Wagen gegen 14:15 Uhr auf einer vermeintlich freien Fläche in einem Wohngebiet ab. Da eine eindeutige Kennzeichnung als Privatparkplatz fehlte – was auch die später eintreffende Polizei bestätigte –, ahnte die Fahrerin nichts Böses. Doch die Rechnung hatte sie ohne ihren 60-jährigen „Nachbarn auf Zeit“ gemacht.
Die „Parkgebühr“ stieg im Minutentakt
Der Anwohner fackelte nicht lange: Er parkte sein eigenes Fahrzeug so geschickt hinter das Auto der Frau, dass diese nicht mehr wegfahren konnte. Dann begann das absurde Feilschen. Zuerst forderte der Mann zehn Euro für die Nutzung der Fläche.
Als die Frau die Zahlung verweigerte, schlug der 60-Jährige aus Bad Kreuznach kurzerhand eine „Inflationspauschale“ auf und erhöhte seine Forderung auf 30 Euro. Da eine Einigung in weiter Ferne lag, rief die genervte Frau schließlich die Polizei.
Polizei ermittelt wegen Nötigung in Bad Kreuznach
Beim Eintreffen der Beamten präsentierten sich beide Parteien äußerst diskussionsfreudig – allerdings eher miteinander als mit den Gesetzeshütern. Eine sachliche Klärung gestaltete sich zunächst schwierig.
Die Polizisten machten dem Blockierer jedoch schnell die rechtliche Lage klar: Das vorsätzliche Zuparken erfüllt den Tatbestand der Nötigung. Unter dem Druck der Beamten und der drohenden Konsequenzen fuhr der Mann seinen Wagen schließlich beiseite.
Am Ende des Tages blieb dem 60-Jährigen Bad Kreuznacher kein Cent der geforderten 30 Euro. Stattdessen leitete die Polizei ein Strafverfahren gegen ihn ein.
Ironie der Geschichte: Einen Austausch der Personalien, um etwaige zivilrechtliche Ansprüche wegen des Falschparkens später geltend zu machen, lehnte der Mann am Ende selbst ab. Die einzige bleibende Erinnerung an diesen Nachmittag dürfte somit die Post von der Staatsanwaltschaft sein.
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