StartInsolvenzInsolvenz der Autohaus Koch GmbH in Mainz- Hechtsheim

Insolvenz der Autohaus Koch GmbH in Mainz- Hechtsheim

Amtsgericht Mainz ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Autohaus Koch GmbH mit Sitz in Mainz hat das Amtsgericht Mainz am 14. Januar 2026 um 8.15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen wird von den Geschäftsführern M. Buzgan, Robert-Koch-Straße 19, 55129 Mainz, geführt und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 49460 eingetragen.

Der Gegenstand der Autohaus Koch GmbH ist laut Handelsregister der An- und Verkauf sowie die Vermietung von Kraftfahrzeugen aller Art. Darüber hinaus umfasst die Geschäftstätigkeit sämtliche damit verbundenen Leistungen, insbesondere den Handel mit Kfz-Zubehör und -teilen, Reifen und Felgen sowie die Aufbereitung und Pflege von Kraftfahrzeugen.

Mit dem Beschluss sind Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke (Kaiserstraße 39, 55116 Mainz) bestellt.

Aufforderung an Schuldner der Autohaus Koch GmbH

Zugleich fordert das Gericht die Schuldner der Autohaus Koch GmbH auf, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten. Rechtsgrundlage ist § 23 Absatz 1 Satz 3 der Insolvenzordnung.

Der vollständige Beschluss kann bei der Geschäftsstelle des Mainzer Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittel möglich

Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin sofortige Beschwerde einlegen. Darüber hinaus steht dieses Rechtsmittel auch Gläubigern offen, sofern sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens rügen wollen. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Mainz einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung, bei öffentlicher Bekanntmachung entsprechend später.

Die Beschwerde muss schriftlich oder zur Niederschrift bei einem Amtsgericht Mainz erfolgen und den angefochtenen Beschluss sowie den Umfang der Anfechtung benennen. Eine Begründung ist vorgesehen.

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