Verhandlung am Landgericht Mainz – Ein spektakulärer Fluchtversuch in der Mainzer Innenstadt beschäftigt ab Donnerstag, 15. Januar 2026, erneut die Justiz. Nachdem der Bundesgerichtshof ein erstes Urteil teilweise aufgehoben hat, muss sich ein 25-Jähriger nun für die dramatischen Szenen an einer Straßenbahnhaltestelle verantworten.
Prozess um Fluchtfahrt und falsche Kennzeichen
Der Fall liest sich wie ein Drehbuch für einen Kriminalfilm: Ein falsch geparktes Auto blockiert die Schienen, falsche Kennzeichen blitzen im Licht und ein Fahrer gibt plötzlich Vollgas, während ein Zeuge über die Motorhaube geschleudert wird. Am 15. Januar 2026 rollt die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Mainz diesen Vorfall aus dem November 2022 wieder auf.
Blockade mit Folgen
Der Angeklagte stellte damals seinen Mietwagen in Mainz so ungeschickt ab, dass eine Straßenbahn nicht mehr weiterfahren konnte. Doch das Parkvergehen bildete nur den Anfang: An dem Auto befestigte er gestohlene Kennzeichen. Als zwei Straßenbahnfahrer ihn darauf ansprachen und ankündigten, die Mainzer Polizei zu verständigen, eskalierte die Lage. Der heute 25-Jährige wartete nicht ab, sondern stieg in den Wagen, startete den Motor und gab Gas. Er beschleunigte so stark, dass ein Zeuge, der ihn stoppen wollte, über die Motorhaube geschleudert wurde und hart auf dem Asphalt aufprallte. Dabei verletzte sich ein weiterer Zeuge an der Hand. Anschließend flüchtete der Angeklagte unerkannt vom Unfallort.
Ein langes Sündenregister am Amtsgericht in Mainz
Der Vorfall am Bahngleis blieb nicht das einzige Vergehen des Mannes. Vielmehr lastet eine ganze Reihe von Vorwürfen auf ihm. In insgesamt 34 Fällen soll er Betrug und Computerbetrug begangen und sich dabei unrechtmäßig bereichert haben. Zudem manipulierte er Kennzeichen und benutzte gefälschte Dokumente – Urkundenfälschung zieht sich wie ein roter Faden durch seine Akte. Durch sein rücksichtsloses Handeln verletzte er Passanten oder nahm deren Verletzungen zumindest billigend in Kauf.
Warum der Prozess neu aufgerollt wird
Eigentlich war der Fall bereits im November 2023 entschieden. Das Landgericht verurteilte den Mann damals zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Doch die Staatsanwaltschaft ging in Revision. Der Bundesgerichtshof gab dieser teilweise statt: Während die Schuldsprüche wegen Betrugs bestehen bleiben, muss die Strafe für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort und die daraus resultierende Gesamtstrafe neu verhandelt werden. Die Kammer hat für die Beweisaufnahme bereits zwei Fortsetzungstermine Ende Januar angesetzt. Es bleibt abzuwarten, ob das Strafmaß für den 25-Jährigen nun nach oben korrigiert wird.
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