Werbemails ohne Einwilligung: Welche Ausnahmen gelten künftig?

E-Mail, Nachrichten, Postfach
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Die Diskussion rund um E-Mail-Werbung erhielt durch das jüngste EuGH-Urteil einen kräftigen Impuls, denn kaum ein anderer Kommunikationskanal bewegt sich so eng im Spannungsfeld aus nützlicher Unternehmenspraxis und juristischen Fallstricken.An dieser Stelle wird sichtbar, wie dynamisch das Regelwerk des digitalen Marketings geworden ist, außerdem wird deutlich, weshalb selbst kleine Anpassungen große Auswirkungen entfalten können.

Der gesetzliche Rahmen zu Werbemails 

Das Leitbild ist unverändert eindeutig, da § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG ungewollte Werbemails als unzumutbare Belästigung einstuft. Diese strenge Haltung bildet seit Jahren den Grundpfeiler digitaler Kommunikation, gleichzeitig schützt sie das Vertrauen in das eigene Postfach. Unternehmen bewegen sich damit auf einem Terrain, auf dem Verlässlichkeit zählt und jede Form unseriöser Kommunikation das Markenbild beschädigt. Eine professionelle und seriöse Mail wirkt in diesem Umfeld wie ein Gütesiegel, außerdem schafft sie Klarheit, dass die Nachricht tatsächlich aus einer strukturierten Organisation stammt und nicht aus dem Schattenreich der Spam-Versender.Die Öffnung durch das Urteil ersetzt nicht die bekannten Bedingungen des § 7 Abs. 3 UWG, denn sie müssen weiterhin vollständig erfüllt sein. Jede Adresse muss sauber dokumentiert werden, die beworbenen Produkte müssen inhaltlich passen und eine klare Opt-out-Möglichkeit muss jederzeit verfügbar sein.Dadurch wird sichtbar, wie wichtig ein transparenter Prozess ist, der die Herkunft einer Adresse nachvollziehbar macht, außerdem sollte die Abmeldung so unkompliziert wie möglich gestaltet werden. Eine seriöse Absenderadresse unterstützt zusätzlich die technische Seite, da sie Spamfilter weniger schnell alarmieren und dem Empfänger eine eindeutige Zuordnung erlauben.

Die Rolle der Bestandskundenregelung

Diese Sonderregelung gilt schon lange als kleiner Korridor, der den ansonsten geschlossenen Raum etwas öffnet. Ein Kunde, der ein Produkt erworben oder eine Dienstleistung genutzt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen Werbung für ähnliche Angebote erhalten. Die vier Bedingungen greifen ineinander und markieren die Grenze, die kundenzentrierte Kommunikation von übergriffigen Praktiken trennt.Besonders die Frage nach der Ähnlichkeit einzelner Produkte entfacht immer wieder Diskussionen, außerdem führt sie zu Szenarien, die von Unternehmen unterschiedlich bewertet werden. Dadurch entsteht der Ruf eines juristischen Minenfelds, das nur mit Umsicht betreten wird.Mit der Entscheidung C-654/23 erhielt diese Ausnahmeregelung eine bemerkenswerte Erweiterung, denn die Richter stuften Registrierungen für kostenlose Dienste als ausreichend ein, um eine werberechtliche Beziehung anzunehmen. Diese Sichtweise verschafft Plattformen und Medienhäusern neuen Spielraum, außerdem macht sie deutlich, dass nicht allein der Kaufakt eine relevante Beziehung definiert.Die Argumentation dahinter wirkt pragmatisch, da digitale Dienste längst nicht ausschließlich auf Bezahlmodellen beruhen und eine Registrierung einer vertraglichen Bindung ähnelt. Dennoch öffnet sich eine neue Grauzone, die von Experten aufmerksam analysiert wird und deren Relevanz je nach Branche stark variiert.

Diese Risiken bestehen für Unternehmen weiterhin 

Trotz der EuGH-Erweiterung bleiben die Regeln eng gesteckt, denn jede Abweichung der Voraussetzungen führt zurück in den Bereich unzulässiger Werbung. Fremde Produkte, unverbundene Dienstleistungen oder Daten aus ungeeigneten Kontexten werden schnell zu Stolpersteinen, die juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Besonders Händler auf Marktplätzen erreichen häufig eine strukturelle Grenze, da ihnen die notwendigen Kontaktdaten oft nicht vorliegen. Parallel dazu bleiben datenschutzrechtliche Anforderungen in der Wirtschaft bestehen, außerdem ergänzen sie das Wettbewerbsrecht zu einem engmaschigen Netz, das nur mit sauberer Compliance durchquert wird.Durch die Gleichstellung von Registrierungen und Kaufakten gewinnen digitale Plattformen einen zusätzlichen Kanal, der strategisch genutzt wird. Registrierungen entwickeln sich dadurch zu wertvollen Einstiegspunkten, außerdem entsteht Raum für eine differenzierte Kommunikation, die Zielgruppen präziser erreicht.