Das Amtsgericht Mainz hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der In-Time Sales GmbH, vertreten durch Geschäftsführer M. Ferreruela, mit Sitz in Horrweiler, am 21. November 2025 um 12:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Alle Geschäfte und Verfügungen des Unternehmens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Jens Lieser aus Koblenz, wirksam.
Schuldner der In-Time Sales GmbH werden aufgefordert, Zahlungen künftig ausschließlich unter Beachtung dieses Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Jens Lieser
Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz
Tel.: 0261/30479-0 | Fax: 0261/9114729
E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de
Rechtsmittel:
Gegen die Entscheidung kann die In-Time Sales GmbH sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger können in bestimmten Fällen, etwa bei Streit über die internationale Zuständigkeit des Verfahrens, Beschwerde einlegen. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit Zustellung oder Verkündung des Beschlusses. Bei öffentlicher Bekanntmachung zählt der Zeitpunkt zwei Tage nach Veröffentlichung.
Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen, einzureichen oder zu Protokoll eines beliebigen Amtsgerichts zu erklären. Sie muss schriftlich unterzeichnet sein, den angefochtenen Beschluss nennen und ggf. den Umfang der Anfechtung präzisieren. Eine Begründung der Beschwerde ist vorgesehen.





