Über das Vermögen der Karrié Bau Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Mainz ist am 11. November 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Das teilte das Amtsgericht Mainz mit. Das Unternehmen mit Adresse in der Robert-Bosch-Straße 40 (HRB 50283) wird von Geschäftsführer P.D. Karrié vertreten.
Mit der gerichtlichen Anordnung dürfen Verfügungen des Unternehmens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Götz Lautenbach (bbl law, Eschersheimer Landstraße 50–54, 60322 Frankfurt am Main) bestellt.
Gläubiger und sonstige Schuldner der Karrié Bau Beteiligungsgesellschaft mbH werden darauf hingewiesen, Zahlungen oder Leistungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Verfügung vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mainz einsehbar.
Rechtsmittel
Die Entscheidung kann von der Antragstellerin mittels sofortiger Beschwerde angefochten werden. Ebenso können Gläubiger Beschwerde einlegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 bestreiten möchten. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung bzw. Veröffentlichung der Entscheidung. Beschwerden sind beim Amtsgericht Mainz einzureichen.
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