Insolvenzmeldung - Foto: BYC-News
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Am 31. Oktober 2025 um 16:00 Uhr hat das Amtsgericht Mainz das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Würzburger & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin G. Würzburger, Römerstraße 50, 55257 Budenheim (AG Mainz, HRA 3414), eröffnet.

Gegenstand des Unternehmens: Der RheinMain-Express (Würzburger & Co. KG)  aus Budenheim mit Ableger in Lonsheim bei Alzey ist ein führendes Bus- und Mietwagenunternehmen in der Rhein-Main-Region. Seit 1998, also mehr als 20 Jahren, sind wir im Bereich Busreisen und Chauffeur-Dienstleistungen unterwegs.

Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jörg Lehr, Jean-Pierre-Jungels-Straße 6, 55126 Mainz, Tel.: 06131/948000, E-Mail: info@dr-lehr.com.

Gläubigerhinweis:

Gläubiger sind aufgerufen:

  • Insolvenzforderungen nach § 38 InsO schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Dabei sind entsprechende Unterlagen wie Rechnungen oder andere Belege beizufügen. Fristende ist der 29. Dezember 2025.

  • Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin unverzüglich dem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Dabei müssen Art, Gegenstand, Entstehungsgrund des Sicherungsrechts und die gesicherte Forderung angegeben werden. Unterlassungen oder Verzögerungen können Schadensersatzpflicht nach § 28 Abs. 2 InsO nach sich ziehen.

Personen mit Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin werden gebeten, Zahlungen künftig direkt an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO).

Wichtiger Stichtag:
Der Berichts- und Prüfungstermin ist auf den 30. Januar 2026 festgesetzt. Bis dahin müssen beim Gericht eingegangen sein:

  • Widersprüche gegen angemeldete Forderungen

  • Anträge zur Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

  • Anträge zur Einsetzung oder Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

Gegebenenfalls können zudem Anträge zu folgenden Punkten gestellt werden: Wirksamkeit der Verwaltererklärung, Zwischenrechnungen, Verwertung der Insolvenzmasse, Unternehmens- oder Betriebsveräußerungen, Eigenverwaltung, Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse oder die Einstellung des Verfahrens durch das Gericht.

Einsicht in Unterlagen:
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Ablauf der Anmeldefrist (29.12.2025) und dem Stichtag (30.01.2026) in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für Beteiligte bereitgestellt.

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