Insolvenzmeldung - Foto: BYC-News
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Über das Vermögen der Karrié Bauwerkserhaltung GmbH mit Sitz in der Zielstattstraße 19, 81379 München, ist ein Insolvenzantragsverfahren eingeleitet worden. Das Amtsgericht München (Az. HRB 157149) hat am 20. Oktober 2025 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Unternehmens angeordnet.

Geschäftsführer der Gesellschaft ist P.D. Karrié. Nach dem Beschluss des Gerichts dürfen Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden.

Standorte

Die Karrié Bauwerkserhaltung GmbH ist mit mehreren Standorten in ganz Deutschland vertreten und bietet ihre Leistungen im Bereich Hochbau, Bauwerkserhaltung sowie Tief- und Straßenbau flächendeckend an. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Mainz, wo die zentralen Bereiche Hochbau, Bauwerkserhaltung sowie Tief- und Straßenbau gebündelt sind. Ein weiterer Hauptsitz liegt in München, der sich auf die Bauwerkserhaltung spezialisiert. Ergänzend dazu betreibt das Unternehmen Geschäftsstellen in Erfurt, Hamburg, Rhein-Ruhr und Stuttgart. Diese Standorte konzentrieren sich jeweils auf den Bereich der Bauwerkserhaltung und sichern eine regionale Präsenz in wichtigen Wirtschaftsregionen Deutschlands. Damit gewährleistet Karrié Bauwerkserhaltung GmbH eine effiziente Betreuung ihrer Projekte und Kunden in allen Teilen des Landes.

Insolvenzverwalter

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Götz Lautenbach (Eschersheimer Landstraße 50–54, 60322 Frankfurt am Main) bestellt. Gläubiger und Schuldner werden darauf hingewiesen, künftig nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des zuständigen Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittel

Die Entscheidung kann von der Antragstellerin mittels sofortiger Beschwerde angefochten werden. Zudem steht dieses Rechtsmittel auch Gläubigern zu, wenn sie die internationale Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 bestreiten wollen.

Die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung, beginnt sie zwei Tage nach deren Veröffentlichung.

Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden und muss von der beschwerdeführenden Partei oder ihrem Bevollmächtigten unterzeichnet sein.