Bürgermeisterwahl Bad Schwalbach – Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist grundsätzlich ein Antrag erforderlich.
Dieser kann mündlich (persönlich im Bürgerbüro) oder schriftlich ab dem 15.09.2025 gestellt werden.
Folgende Angaben sind erforderlich:
-
Familienname
-
Sämtliche Vornamen
-
Geburtsdatum
-
Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Der Antrag muss persönlich bis Freitag, 24.10.2025, um 13 Uhr im Bürgerbüro eingegangen sein.
Alternativ bis Mittwoch, 22.10.2025, um 13 Uhr:
-
online unter: https://wahlschein.ekom21.de/IWS/startini.do?mb=6439002
-
auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
-
per E-Mail an kirsten.engel@bad-schwalbach.de
-
formlos schriftlich (nicht telefonisch)
Auf Wunsch kann die Briefwahl auch vor Ort – unter Wahrung des Wahlgeheimnisses – durchgeführt werden. Die Briefwahlunterlagen können für bis zu vier weitere Wahlberechtigte abgeholt werden – mit entsprechender Vollmacht.
Wahlbriefe können direkt bei der Stadtverwaltung abgegeben oder per Post versendet werden. Dabei ist die Dauer der Postzustellung zu beachten. Auf jeden Fall müssen die Unterlagen bis zum Wahltag um 18.00 Uhr im Bad Schwalbacher Rathaus angekommen sein. Verspätet eingegangene Briefwahlunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Im akuten Krankheitsfall
In akuten Krankheitsfällen können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen von Bevollmächtigten auch noch kurzfristig am Wahltag bis spätestens 15.00 Uhr im Bad Schwalbacher Rathaus beantragt und abgeholt werden.
Verlorene oder nicht erhaltene Briefwahlunterlagen
Wenn die Briefwahlunterlagen verloren wurden oder nicht zugegangen sind, können sie noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, erteilt werden.
Öffnungszeiten des Bürgerbüros
-
Montag, Mittwoch bis Freitag: 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
-
Dienstag: 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr