Anlässlich des Winzerfestes 2025 hat die Stadt Bingen am Rhein eine Allgemeinverfügung erlassen, die den öffentlichen Alkoholkonsum in Teilen der Hindenburganlage einschränkt. Das Verbot gilt an mehreren Veranstaltungsabenden jeweils in den späten Abend- und Nachtstunden.
Geltungsbereich des Alkoholverbots in Bingen
Das Verbot betrifft den Bereich des sogenannten „Rummelplatzes“ – beginnend ab dem Bahnübergang am Hotel Starkenburger Hof bis hin zum Verkehrskreisel in Höhe der Verkaufsstelle der Köln-Düsseldorfer.
Zeiten des Alkoholverbots
- Freitag, 29. August 2025, 20.00 Uhr bis Samstag, 30. August 2025, 01.00 Uhr
- Samstag, 30. August 2025, 20.00 Uhr bis Sonntag, 31. August 2025, 01.00 Uhr
- Freitag, 5. September 2025, 20.00 Uhr bis Samstag, 6. September 2025, 01.00 Uhr
- Samstag, 6. September 2025, 20.00 Uhr bis Sonntag, 7. September 2025, 01.00 Uhr
Mitnahme und Konsum untersagt
In diesen Zeiträumen ist es untersagt, alkoholische Getränke in der Öffentlichkeit zu konsumieren oder zum Zweck des Konsums mitzuführen.
Ausgenommen von diesem Verbot sind Getränke, die direkt bei Gewerbetreibenden mit gaststättenrechtlicher Erlaubnis innerhalb des betroffenen Bereichs erworben oder ausgeschenkt werden.
Ziel der Regelung
Mit dieser Maßnahme möchte die Stadt Bingen für ein sicheres und friedliches Winzerfest sorgen. Die Einschränkung soll dazu beitragen, Konflikte und übermäßigen Alkoholkonsum im Umfeld der Großveranstaltung zu vermeiden.





