Insolvenz Bodenheim
Insolvenz

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat am 13. August 2025 um 12:50 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Profundus Kabelbau UG (haftungsbeschränkt), In den zehn Morgen 25, 55559 Bretzenheim (HRB 23935), eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Normen Zerfaß, Lessingstraße 56, 55543 Bad Kreuznach, eingesetzt.

Forderungsanmeldung bis 8. Oktober 2025

Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Dabei sind die Vorgaben des § 174 InsO zu beachten. Die Frist zur Anmeldung endet am 8. Oktober 2025.

Mitteilung von Sicherungsrechten erforderlich

Gläubiger, die Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin beanspruchen, müssen dem Insolvenzverwalter den Gegenstand, Art, Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung unverzüglich mitteilen. Wird dies schuldhaft unterlassen oder verzögert, haften die Gläubiger für daraus entstehende Schäden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen nur noch an den Insolvenzverwalter

Personen mit Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin dürfen ab sofort ausschließlich an den Insolvenzverwalter leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Schriftliches Verfahren und Fristen

Das Verfahren wird schriftlich geführt. Der dem Berichts- und Prüfungstermin entsprechende Stichtag wurde auf den 29. Oktober 2025 festgesetzt. Bis dahin kann die Forderungstabelle werktags zwischen 9:00 und 12:00 Uhr in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bad Kreuznach eingesehen werden.

Widerspruchsmöglichkeiten

Widersprüche gegen die Feststellung einer Forderung können im schriftlichen Verfahren eingelegt werden. Der Widerspruch muss genau benennen, gegen welche Forderung er sich richtet und ob Grund, Betrag oder Rang bestritten werden. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Forderung als festgestellt.

Weitergehende Anträge

Bis Ablauf der genannten Frist können zudem Anträge zur Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, zur Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie zu weiteren Angelegenheiten nach §§ 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 207, 271 InsO gestellt werden.

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