Insolvenz Bodenheim
Insolvenz

Über das Vermögen der Petrov Bau GmbH, ansässig in der Heinrich-von-Brentano-Straße 9 in 55130 Mainz, ist am 13. August 2025 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das Unternehmen ist beim Amtsgericht Mainz unter der Handelsregisternummer HRB 50422 eingetragen. Geschäftsführer der Gesellschaft ist G. Petrov.

Zum Insolvenzverwalter wurde der Wiesbadener Rechtsanwalt Stephan Fluck (Walkmühlstraße 2, 65195 Wiesbaden, Tel.: 0611 7329960, E-Mail: info@ra-fluck.de) bestellt.

Gläubiger müssen Forderungen bis 13. Oktober anmelden

Gläubiger des Bauunternehmens werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO schriftlich – inklusive aller relevanten Nachweise – bis zum 13. Oktober 2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Darüber hinaus sind sämtliche Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin unverzüglich mitzuteilen. Bei verspäteter oder unterlassener Mitteilung droht eine Haftung für entstehende Schäden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter

Dritte, die gegenüber der Petrov Bau GmbH bestehende Verpflichtungen haben, dürfen ab sofort nicht mehr an die Gesellschaft, sondern ausschließlich an den Insolvenzverwalter leisten.

Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren geführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Berichtstermin: 13. November 2025

Der für den Bericht- und Prüfungstermin maßgebliche Stichtag ist der 13. November 2025. Bis zu diesem Datum müssen beim Insolvenzgericht schriftlich eingegangen sein:

  • Widersprüche zur Forderungsanmeldung

  • Anträge unter anderem zur Person des Insolvenzverwalters, zur Einsetzung eines Gläubigerausschusses oder zum Fortgang des Verfahrens (z.B. Stilllegung, Insolvenzplan, Verwertung der Masse, Betriebsveräußerung)

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden im ersten Drittel des Zeitraums zwischen Ende der Anmeldefrist (13.10.2025) und dem Stichtag (13.11.2025) in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme hinterlegt.

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