Insolvenz Bodenheim
Insolvenz

Über das Vermögen der LIVV GmbH, mit Sitz in der Große Bleiche 15, 55116 Mainz, wurde am 6. Juni 2025 um 08:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter der Nummer HRB 50697 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens:  Die Entwicklung von Software und Elektronik.

Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz. Gläubiger können ihn telefonisch unter 06131/61923-0, per Fax unter 06131/61923-11, oder per E-Mail unter mainz@schiebe.de erreichen. Weitere Informationen sind auf der Website www.schiebe.de abrufbar.

Forderungsanmeldung bis 5. August 2025

Gläubiger der LIVV GmbH werden ausdrücklich dazu aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO unter Beachtung von § 174 InsO bis spätestens 5. August 2025 beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Darüber hinaus sind Gläubiger, die Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin beanspruchen, verpflichtet, diese unverzüglich dem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Dabei müssen sowohl der Gegenstand als auch die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die damit verbundene Forderung genau bezeichnet werden. Ein schuldhaftes Versäumnis dieser Mitteilung kann eine Haftung für entstehenden Schaden nach sich ziehen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter

Personen, die noch Verbindlichkeiten gegenüber der LIVV GmbH haben, sind angehalten, keine Zahlungen mehr an das Unternehmen, sondern ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 Satz 1 InsO). Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, wurde auf den 5. September 2025 festgelegt.

Fristen für Anträge und Widersprüche

Bis zu diesem Datum müssen beim zuständigen Insolvenzgericht schriftlich eingereicht werden:

  • Widersprüche gegen angemeldete Forderungen

  • Anträge zur Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

  • Anträge zur Einsetzung oder Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

Weitere Informationen zum Verfahren erhalten betroffene Gläubiger direkt beim Insolvenzverwalter oder über die öffentlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts Mainz.