Meldung der Bundespolizei: Das Amtsgericht Darmstadt hat am Freitag (06.06.) auf Antrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen einen 17-jährigen Jugendlichen aus Dreieich sowie einen 19-jährigen Heranwachsenden aus Rüsselsheim einen Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.
Hintergrund nach Angaben der Bundespolizei
Die Beschuldigten sollen am Morgen des 06.04. am Regionalbahnhof des Flughafens Frankfurt am Main gemeinsam mit weiteren Tatbeteiligten zwei Fahrscheinkontrolleuren unter Verwendung eines Gegenstandes, mutmaßlich eines Schlagrings, ins Gesicht geschlagen und sie dabei erheblich verletzt haben. Die beiden Beschuldigten stehen im Verdacht, weitere gleichgelagerte Taten begangen zu haben.
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt ermittelt die Inspektion III der Bundespolizei Flughafen Frankfurt am Main seit April gegen die Beschuldigten wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung. Am gestrigen Donnerstag (05.06.) durchsuchten über 80 Einsatzkräfte der Bundespolizei insgesamt acht Objekte in Hessen und Bayern. Der Schwerpunkt der Maßnahme lag im Großraum Frankfurt am Main. Hierbei kamen auch Spezialkräfte der Bundespolizei zum Einsatz.
Im Rahmen der Durchsuchungen konnten neben der aufgefundenen Täterbekleidung und verbotener Waffen auch Hinweise auf zurückliegende Taten sowie DNA-Spuren gesichert und beweissicher dokumentiert werden.
Aufgaben der Bundespolizei
Die Bundespolizei ist unter anderem für den Schutz von Bahnanlagen, den grenzpolizeilichen Dienst sowie die Luftsicherheit an Flughäfen zuständig. Darüber hinaus unterstützt sie Länderpolizeien bei besonderen Einsatzlagen und ist für die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität verantwortlich. Im vorliegenden Fall übernahm die Bundespolizei die Ermittlungen aufgrund des Tatorts am Flughafen Frankfurt am Main und setzte ihre spezialisierten Einheiten zur Aufklärung der Straftaten sowie zur Durchsetzung richterlicher Beschlüsse ein.