Nachrichten Mainz: Über das Vermögen der Value Factory Services GmbH, mit Sitz in der Robert-Koch-Straße 11 in Mainz, wurde am 4. Dezember 2024 um 8:30 Uhr im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens die vorläufige Verwaltung angeordnet. Dies geht aus einem Beschluss des Amtsgerichts Mainz hervor (Aktenzeichen: HRB 49375).
Die Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Benjamin S., wohnhaft in 55270 Zornheim, darf ab sofort Verfügungen über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters tätigen.
Insolvenzverwalter
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch von der Kanzlei BGP Insolvenzverwalter bestellt. Die Kanzlei hat ihren Sitz in der Kaiserstraße 39, 55116 Mainz. Herr Goetsch ist unter der Telefonnummer 06131/3337960 sowie per E-Mail unter mail@bgp-insol.de erreichbar.
Hinweise an Gläubiger und Schuldner: Schuldner der Value Factory Services GmbH sind aufgefordert, Leistungen nur noch unter Berücksichtigung der Vorgaben des Beschlusses zu erbringen, gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 der Insolvenzordnung (InsO). Interessierte Parteien und Gläubiger können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mainz einsehen.
Hintergrund und nächste Schritte
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung sollen die Vermögenswerte der Antragstellerin gesichert und eine geordnete Abwicklung vorbereitet werden. Ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, entscheidet sich in den kommenden Wochen. Betroffene Gläubiger sollten zeitnah Kontakt mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter aufnehmen, um ihre Ansprüche zu prüfen und geltend zu machen.