Über das Vermögen der Lenhart Metallbau GmbH mit Sitz in der Haystraße 23+25, 55566 Bad Sobernheim, ist im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens eine vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Das zuständige Amtsgericht Bad Kreuznach (HRB 2469) hat am 12. November 2024 um 10:00 Uhr entschieden, dass sämtliche Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzverwalter
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Fachanwalt für Insolvenzrecht, bestellt. Die Kanzlei des vorläufigen Insolvenzverwalters befindet sich in der Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz. Dr. Schiebe ist unter der Telefonnummer 06131/61923-0 sowie per E-Mail an r.schiebe@schiebe.de erreichbar.
Die Entscheidung des Insolvenzgerichts verpflichtet die Schuldner der Lenhart Metallbau GmbH, ihre Zahlungen nur noch in Übereinstimmung mit dem gerichtlichen Beschluss zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.